Mönchsroth: +++ Schusswaffen bei Wohnungsauflösung aufgefunden +++
Am 15. Februar 2025 entdeckte eine 56-jährige Frau bei der Wohnungsauflösung eines verstorbenen Angehörigen einen Revolver und ein Gewehr. Daraufhin verständigte sie die Polizeiinspektion Dinkelsbühl.
Bei der Überprüfung der Waffen konnte festgestellt werden, dass es sich bei dem Gewehr um ein erlaubnisfreies Luftgewehr handelte. Anders verhielt es sich bei dem aufgefundenen Revolver. Wie sich herausstellte war es ein „scharfer“ Revolver für dessen Besitz und das Führen ein Waffenschein benötigt wird. Der Revolver wurde zur weiteren Überprüfung sichergestellt.
Sollten Bürger bei Wohnungsauflösungen oder Aufräumarbeiten Schusswaffen und/oder Munition auffinden, ist es wichtig die Polizei zu informieren und diese Gegenstände nicht SELBST zur nächsten Polizeidienststelle zu bringen. Wenn Personen erlaubnispflichtige Waffen oder Munition selbst zur Polizei bringen, ohne im Besitz eines Waffenscheins oder entsprechender Erlaubnis zu sein, machen sich diese möglicherweise selbst strafbar. Um solche Umstände zu vermeiden, kommt eine Polizeistreife für eine Überprüfung der Waffen und Munition vor Ort. Der Streife können dann auch die Gegenstände bei Besitzaufgabe übergeben werden.
Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl