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Meinheim + Muhr am See: +++ Verkehrsunfälle +++
Meinheim: Am 10. August 2026 gegen 00:45 Uhr fuhr ein 55-jähriger Gastarbeiter mit seinem Peugeot mit französischer Zulassung auf der Staatsstraße 2230 in Richtung Treuchtlingen. Bei der extremen S-Kurve kurz nach Meinheim kam der Pkw rechts von der Fahrbahn ab und rasierte dort mehrere Verkehrsschilder und Warnbarken ab, fuhr anschließend über einen Durchlass und kam dann auf dem nebenliegenden Fahrradweg zum Stehen. Da der Pkw anschließend Öl verlor und nicht mehr fahrtüchtig war, wurde dieser abschleppt und die FFW Meinheim band das auslaufende Motoröl ab. Der RTW brachte den Fahrer zur Abklärung nach Gunzenhausen ins dortige Krankenhaus, wo er kurz danach als unverletzt entlassen wurde.
Da der Unfallverursacher in Deutschland keinen Wohnsitz begründet, musste der Franzose eine Sicherheitsleistung bei der Polizei Gunzenhausen für das eingeleitete Bußgeldverfahren hinterlegen.
Muhr am See:– Am Montag, 10. August gegen 09:15 Uhr fuhr ein 17-jähriger Deutscher mit einem SUV Daimler auf der B 13 in Richtung Muhr a. See. Zur gleichen Zeit fuhr ein Rentnerehepaar mit
ihrem BMW X1 im Mönchwald in Richtung Merkendorf. Laut dem BMW-Fahrer sah er bereits kurz nach dem dortigen Parkplatz in der langgezogenen Kurve den Mercedes auf seiner Fahrbahnseite auf sich zukommen. Der 74-Jährige ging zunächst davon aus, dass der Mercedes wieder auf seine Fahrbahn zurückkehren würde. Da dies jedoch nicht der Fall war, wich er kurz vor einem Frontalzusammenstoß nach rechts aus. Hierbei konnte er zwar den Frontalzusammenstoß verhindern, jedoch kam es zu einer seitlichen Berührung der Beifahrerseiten der beteiligten Pkws. Verletzt wurde glücklicherweise keiner der Unfallbeteiligten. An beiden Fahrzeugen sind die rechten Seiten beschädigt und der Sachschaden wird auf etwa 12.000,- Euro geschätzt.
Die Unfallaufnahme ergab zwar, dass der 17-jährige Unfallverursacher nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit dem Eintrag des begleitenden Fahrens besitzt, jedoch besitzt er zusätzlich die Sondererlaubnis, alleine zur Arbeitsstätte und von dort nach Hause zu fahren.
Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen