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+++ Markierungsbänder bei Wildunfällen +++

Die Markierungsbänder für Wildunfälle, die der ÖJV Bayern nach schwedischem Vorbild entwickelt hat, sind nunmehr ganz offiziell vom Innenministerium genehmigt (AW_C4-3607-1-14_9297). Damit können Wildunfälle eindeutig gekennzeichnet werden. Dies erleichtert die Arbeit von Polizei und Jagpächtern, die z. B. angefahrenes Wild nachsuchen müssen.

  • Polizei und Jagdpächter finden den genauen Unfallort viel leichter und sicherer
  • Angefahrenes Wild kann schneller nachgesucht und von seinem Leiden erlöst werden

Wildunfälle nehmen nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland zu. Mehr als 275.000 Wildunfälle mit einer Schadenshöhe von fast 750 Millionen Euro im Jahr 2017 sind enorm. Ca. 55.000 waren es in Bayern.

Wenn sich Wildunfälle ereignen, können die beteiligten Autofahrer, vor allem nachts, oft nur sehr vage angeben, wo der Unfall tatsächlich stattfand. Meist bleibt es bei ungefähren Angaben zwischen zwei Ortschaften, so dass es sowohl der Polizei als auch den zuständigen Jagdpächtern schwerfällt, den genauen Unfallort zu finden. Gerade für die Jagdpächter, die verletztes Wild nachsuchen und von seinem Leiden erlösen oder totes Wild entsorgen müssen, ist dies eine schwierige, oftmals kaum lösbare Aufgabe.

Der ÖJV Bayern hat deshalb nach dem Vorbild Schwedens ein Markierungsband für Wildunfälle entwickelt, mit dem man den genauen Unfallort kennzeichnen kann. Es wird ganz einfach an den nächsten Leitpfosten oder anderer geeigneter Stelle angebracht und ist dort leicht zu sehen. Auf dem Markierungsband befindet sich der Notruf der Polizei (110) und Hinweise zum Vorgehen nach einem Wildunfall. Zudem kann der Unfallverursacher seine Telefonnummer eintragen, um die nachfolgende Abwicklung zu erleichtern und so auch leichter an eine Wildunfallbescheinigung kommen kann. Das Markierungsband ist aus Papier, so dass es sich umweltfreundlich zersetzt, sollte es aus Versehen nicht abgenommen werden.

Eine Markierung mit dem Band ersetzt nicht die Mitteilung des Unfall an die Polizei oder den Jagdpächter! Bei einen Wildunfall muss unbedingt die Polizei oder der Jagdpächter verständigt werden, damit unnötiges Leid vermieden wird und man sich nicht strafbar macht.

Richtiges Verhalten, wenn Wild am Straßenrand zu sehen ist:

Wenn ein Wildtier am Straßenrand sichtbar wird, sollten Sie die Fahrgeschwindigkeit senken und die Bremsbereitschaft erhöhen. Es gilt, genügend Abstand zum Vordermann einzuhalten. Schalten Sie das Abblendlicht ein, nicht aber das Fernlicht. Denn Letzteres verscheucht die Tiere nicht, sondern blendet sie und führt zu Orientierungslosigkeit. Viel effektiver: hupen.

Lässt sich ein Wildunfall nicht mehr verhindern, halten Sie das Lenkrad fest und unterdrücken Sie den Ausweichreflex. Denn ein Ausweichmanöver führt i. d. R. zu noch größeren Schäden. Beispielsweise, wenn Sie mit Bäumen oder dem Gegenverkehr zusammenstoßen. ‚

Achtung: Ein Tier ist meist nicht allein unterwegs. Oft folgen ihm weitere Artgenossen. Falls Sie vor einem Zusammenstoß rechtzeitig anhalten können, sollten Sie mit stark reduzierter Geschwindigkeit weiterfahren.

Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall:

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen und Unfallstelle richtig absichern
  • Bei Verletzten die 112 wählen und Erste Hilfe leisten
  • Die Polizei unverzüglich verständigen (diese verständigt auch den zuständigen Jagdpächter)

Ziel ist es, dass in Zukunft jedes Fahrzeug solche Bänder mitführt und verwendet. Dies würde den Umgang mit Wildunfällen spürbar erleichtern. Die Markierungsbänder für Wildunfälle können bei der Geschäftsstelle des ÖJV Bayern gegen eine Versandgebühr bestellt werden.

Quelle: ÖJV