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Lichtenau + Aurach: +++ Fahndungstreffer +++

Lichtenau: Am 26.07.22, um 12.25 Uhr wurde durch die Fahndungseinheit des Zolls ein Pkw-Gespann mit österreichischer Zulassung am Parkplatz Geisberg-Nord der BAB 6 angehalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen den 30-jährigen Fahrer aus Rumänien ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut vorliegt. Deshalb wurde er einer Streife der VPI Ansbach zur weiteren Sachbearbeitung übergeben. Nach Bezahlung der über 2500 Euro mittels Kreditkarte konnte der 30-Jährige seine Fahrt fortsetzen.

Aurach: Die Verkehrspolizei Ansbach führte im Rahmen der Schleierfahndung eine verdachtsunabhängige Kontrolle eines Pkw mit Anhänger am Autohof Aurach mit bulgarischer Zulassung durch. Das Fahrzeug war mit neun Personen besetzt. Bei der Überprüfung der Insassen wurde festgestellt, dass gegen den Fahrer, einem 28-jährigen Bulgaren, ein Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Regensburg besteht. Der 28-Jährige konnte diesen durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro abwenden. Des Weiteren war das Gespann um 22,36 % überladen – welchem dem mitfahrenden Halter angelastet wurden. Er musste dafür knapp 630 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde nur bis zum Autohof Ansbach gestattet – dort wurde ein Umladen der Ladung angeordnet.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach