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Langenaltheim: +++ Betrug +++

Nachdem eine Langenaltheimerin über das Internet Arzneimittel bestellt hatte, sollte sie einen deutlich höheren Betrag als bei der Bestellung angegeben bezahlen. Der Differenzbetrag wurde ihr durch den Anbieter erstattet.

Wenige Tage später erhielt sie dann eine Mahnung einer Versandapotheke, bei der die Geschädigte keine Bestellung vorgenommen hat. Vermutlich wurden ihre Daten missbräuchlich für diese zweite nicht gelieferte Bestellung verwendet. Es wird wegen Fälschung beweiserheblicher Daten und Warenkreditcomputerbetrug ermittelt. Bislang entstand kein Vermögensschaden.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen