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Landkreis Ansbach überschreitet Sieben-Tage-Inzidenz von 35

Kreis Ansbach, 22.10.2020 – Seit 21. Oktober 2020 wurden weitere Neuinfektionen von Einwohnern des Landkreises mit dem Covid-19-Virus gemeldet. Damit überschreitet der Landkreis Ansbach laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 von 35 pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen.

Corona-Strategie – Stand 15.10.2020 | Quelle: Bayern.de

Entsprechend der bayerischen Corona-Strategie gelten ab 23. Oktober die Vorgaben des Paragraphen 25a Abs. 1 der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV). Diese beinhaltet u.a.:

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 sind private Feiern sowie Kontakte im öffentlichen Raum und in privat genutzten Räumen auf zwei Haushalte oder maximal zehn Personen begrenzt. Von 23 bis 6 Uhr gilt in Gaststätten die Sperrstunde, ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste. Zudem besteht Maskenpflicht auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen. Dies gilt ebenso bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos sowie für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. Eine Maskenpflicht besteht auch für Begegnungs- und Verkehrsflächen, einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie für alle Begegnungsorte des Arbeitsplatzes, z.B. Fahrstühlen, Fluren und Kantinen. Darüber hinaus empfiehlt das Landratsamt Ansbach eindringlich auch an Plätzen, für die keine direkte Pflicht zum Tragen einer Maske besteht, z.B. für Passanten ohne Kaufabsicht auf Märkten, eine Maske zu tragen, um sich und andere zu schützen.

Stellvertreterbild Landrat Dr. Jürgen Ludwig aus dem Jahr 2019

Landrat Dr. Ludwig appelliert an die Menschen im Landkreis Ansbach: „Bitte denken Sie an die Risikogruppen und halten Sie sich an die Hygiene-, Lüftungs- und Abstandsregeln. Nur, wenn wir im öffentlichen und privaten Bereich umsichtig handeln, können wir eine weitere Verbreitung des Virus verhindern und andere Menschen und uns vor einer Ansteckung schützen. Was Sie in Ihrem Alltag beachten sollten, um sich und andere zu schützen, bringt die AHA+L-Formel auf den Punkt. AHA+L bedeutet: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen + Lüften.“

Für das Inkrafttreten der rechtlichen Vorgaben ist die Bekanntgabe des Landkreises Ansbach auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de) als einer der Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 maßgeblich. Wird der Landkreis Ansbach hier genannt, treten die Vorgaben des § 25a Abs. 1 der 7. BayIfSMV ab dem nächsten Tag automatisch in Kraft, ohne dass es einer weiteren Umsetzung durch das Landratsamt Ansbach bedarf. Informationen zu weiterführenden Fragen finden Sie unter www.landkreis-ansbach.de/Corona.


Quelle: Landratsamt Ansbach

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