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Kreisstraßenbrücken können nur noch einspurig befahren werden

Kreisstraßen AN 58 und AN 55 eingeengt

Aufgrund mangelnder Tragfähigkeit kann der Straßenverkehr über die beiden Altmühlbrücken an der Kreisstraße AN 55 bei Oberndorf und Thann, sowie über die Bahnbrücke an der AN 58 bei Großbreitenbronn bis auf weiteres nur noch einspurig erfolgen.

Die Altmühlbrücke bei Oberndorf wurde bereits im Zuge der derzeit laufen den Straßenbauarbeiten an der Bundesstraße B 13 – und der dadurch bedingten Umleitung – auf eine Spur eingeengt. Dies war erforderlich geworden, da dadurch mit erheblich mehr Schwerverkehr auf der Kreisstraße AN 55 zu rechnen war. Diese Einschränkungen sind auch die Konsequenzen aus den kürzlich durchgeführten Brückenprüfungen. Dabei wurde festgestellt, dass die genannten Brückenbauwerke den aktuellen Verkehrsbelastungen nicht mehr gerecht werden. Um die Befahrbarkeit für alle Fahrzeuge weiterhin aufrecht zu erhalten, ist es notwendig die Fahrbahn einzuengen, so dass sich immer nur ein schweres Fahrzeug auf der Brücke befinden kann. Alternativ hätte der Landkreis eine Tonnenbeschränkung vornehmen können, wodurch jedoch erhebliche Umwege, vor allem für den landwirtschaftlichen Verkehr entstanden wären.

Die Kreisstraßenbrücken müssen also einspurig bleiben bis Ersatzneubauten kommen. Diese sind noch nicht geplant. Der Landkreis prüft aber eine Einordnung in den Haushalt in den kommenden Jahren. Das Staatliche Bauamt Ansbach bittet die Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht bei den veränderten Verkehrsverhältnissen und um Verständnis für die Verkehrseinschränkungen.

Quelle: Staatliches Bauamt Ansbach