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Krankenhausreform des Bundes führt zu Veränderungen bei ANregiomed

Ansbach, 3. Dezember 2024 – In einer Klausurtagung hat sich der Verwaltungsrat von ANregiomed gemeinsam mit Vertretern der Mitarbeiter ausführlich mit der Zukunft des Krankenhausverbundes befasst. Die vom Bundestag im Oktober beschlossene Krankenhausreform setzt dafür ab 1. Januar 2025 einen engen Rahmen.

Ziel des laufenden Strategieprozesses ist es, langfristig eine bedarfsgerechte und bestmögliche medizinische Versorgung in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach sicherzustellen. Hierbei soll ANregiomed stationär und ambulant zukunftsorientiert aufgestellt werden. Zugleich bleibt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Träger Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach im Blick. Das vorhandene Defizit muss deutlich reduziert werden, da der Bund auch künftig nicht mehr Gelder bereitstellt. Im Strategieprozess werden die Vorgaben der Krankenhausreform des Bundes auf das aktuell vorhandene medizinische Angebot übertragen und genau analysiert. In verschiedenen Varianten wird dargestellt, wie ein künftiges Versorgungsangebot aussehen könnte und welche finanziellen Auswirkungen erwartet werden. Die Analyse wird gefördert vom Bayerischen Gesundheitsministerium.

Fest steht: Das Gesundheitswesen im Allgemeinen und besonders die stationäre Versorgung stehen vor tiefgreifenden Veränderungen. Personalmangel, technischer Fortschritt, der Trend zu hoher Spezialisierung und zum ambulanten Operieren, aber auch zunehmender wirtschaftlicher Druck treiben die Krankenhäuser in ganz Bayern zum Handeln. Die Gesundheitsreform des Bundes stellt die Finanzierung im stationären Bereich auf eine neue Basis. Ihr Versorgungsauftrag wird über 65 sogenannte Leistungsgruppen definiert. Um eine Leistungsgruppe zugewiesen zu bekommen, muss das Krankenhaus sehr strenge bundeseinheitliche Vorgaben für Personal und Ausstattung erfüllen. „Konkret bedeutet das: Manche Leistungen darf man nur erbringen, wenn man bestimmte Patientenzahlen überschreitet. Und die meisten Leistungen werden nur vergütet, wenn man eine bestimmte Zahl an Fachärzten hat. Damit sollen aus Sicht des Bundes die Leistungen in großen Krankenhäusern zentralisiert werden. Das macht es im ländlichen Raum schwer“, so Oberbürgermeister und stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender Thomas Deffner. Für alle vom Freistaat Bayern zugewiesenen Leistungen sollen die Kliniken einen Großteil ihrer Vergütung dann bereits für das Vorhalten der Angebote bekommen.

Für ANregiomed bedeutet dies konkret, dass bei bestimmten Fachgebieten fraglich ist, ob sie fortgeführt werden können und welche Konsequenzen personeller und finanzieller Art sowie notwendige Fallzahlen damit verbunden wären. Dies gilt für alle Standorte, also Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg.

„Trotz des hohen finanziellen Drucks ist mir ein offener, sorgfältiger und überlegter Umgang mit den Herausforderungen der Krankenhausreform sehr wichtig. Informationen schaffen Transparenz und Transparenz schafft Vertrauen“, stellt Landrat und Verwaltungsratsvorsitzender Dr. Jürgen Ludwig klar. „Im Sinne der Bürger, der Mitarbeiter und aller Beteiligten und Partner im Prozess möchte ich die Entscheidungsgrundlagen so transparent wie möglich machen. Daher wird ab sofort auf der Internetseite von ANregiomed dargestellt, mit welchen Überlegungen sich der Verwaltungsrat befasst.“ Mit den Auswirkungen der Krankenhausreform des Bundes wird sich der Verwaltungsrat weiterhin intensiv auseinandersetzen mit dem Ziel, baldmöglichst fundierte Entscheidungen zu treffen.

Hinweis: Alles Wichtige zum Strategieprozess, Hintergründe und weiterführende Informationen finden Sie ab sofort und laufend aktualisiert unter www.anregiomed.de/strategieprozess

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach