Kommunalwahl 2026: Wichtige Informationen zur Stichwahl
Ansbach, 11. März 2026 – Für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Ansbach findet am Sonntag, den 22. März 2026 eine Stichwahl statt. Hierfür laufen aktuell die Vorbereitungen, dazu gehört unter anderem der Druck der Stimmzettel. Alle Bürgerinnen und Bürger können entweder mit ihren Wahlberechtigungen, die sie für die Hauptwahl bekommen haben, oder sofern sie diese nicht mehr haben, mit ihrem Ausweis im Wahllokal wählen.
Voraussetzung ist, dass sie nach wie vor im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das heißt beispielsweise, wenn eine stimmberechtigte Person aus der Stadt Ansbach wegzieht, so darf sie an der Stichwahl nicht mehr teilnehmen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Stichwahl Briefwahl beantragen möchten, können dies auf der Internetseite der Stadt Ansbach unter www.ansbach.de/wahlen, schriftlich, per E-Mail an
wahlen@ansbach.de oder persönlich im Wahlamt, Nürnberger Straße 32, beantragen. Sofern der Wähler bei der Hauptwahl bereits Briefwahl beantragt hat und das Feld „auch für eine mögliche Stichwahl“ angekreuzt hat, werden die Unterlagen automatisch zugeschickt. Das war bei ca. 10.250 Wählerinnen und Wähler der Fall. Alle anderen müssen den Wahlschein für die Stichwahl bei der Stadt Ansbach beantragen. Wir bitten darauf zu achten, dass der Wahlbrief spätestens um 18 Uhr am Wahltag bei der Stadt eingegangen sein soll.
Personen, die zwischen der Haupt- und der Stichwahl 18 Jahre alt werden, dürfen bei der Stichwahl nicht wählen, da beide Wahlen eine rechtliche Einheit bilden. Geregelt ist das in Artikel 46 Absatz 3 Gemeindelandkreiswahlgesetz. Demnach ist für die Stichwahl nur stimmberechtigt, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war und das Stimmrecht in der Zwischenzeit nicht verloren hat.
Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach