Kommunalwahl 2026: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Ansbach, 20. Oktober 2025 – Die Stadt Ansbach sucht für die Kommunalwahl 2026, die am 8. März 2026 stattfindet, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Voraussetzung für diese ehrenamtliche Tätigkeit ist es, bei der Kommunalwahl wahlberechtigt zu sein.

Das heißt die Wahlhelferinnen und -helfer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 2 Monaten in Ansbach ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise ihren Lebensmittelpunkt begründen sowie die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen.

Alle Wahlhelfer erhalten für die Ausübung dieses Ehrenamtes eine angemessene Entschädigung. Wahlhelfer sind am Wahltag in der Regel in den Urnenwahlbezirken von 8 bis 13 Uhr oder von 13 bis 18 Uhr und zusätzlich ab 18 Uhr zum Auszählen der Stimmzettel in den einzelnen Wahllokalen im Einsatz. In den Briefwahlbezirken sind sie nur in den Nachmittags- und Abendstunden im Einsatz. Neben der Wahl am 8. März 2026 könnte es am 22. März 2026 zu einer Stichwahl bei der Oberbürgermeisterwahl kommen, hier werden die Wahlhelfer ebenfalls eingesetzt.

Wer Zeit und Lust für dieses interessante und wichtige Ehrenamt hat, wendet sich bitte an die Stadt Ansbach. Hierfür steht auf der Homepage der Stadt Ansbach eine Online-Anmeldung zur Verfügung. Die Anmeldung ist auch unter dem Suchbegriff „Wahlhelfer; Berufung“ zu finden. Zudem ist die Bewerbung per E-Mail an die E-Mail-Adresse wahlhelfer@ansbach.de möglich. Für nähere Informationen können sich Interessierte zudem telefonisch unter der Nummer 0981/51-432 an das Wahlamt wenden.

Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach