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Knast-YouTuber meldet sich mit illegalen Videos aus der JVA Tegel

Handys sind im Gefängnis verboten, trotzdem erscheinen sog. VLOGs auf YouTube

Die JVA Tegel war bereits medial in aller Munde, als der Gewaltverbrecher Hamed M. am 7. Februar 2018 über einen ungesicherten Zaun geklettert war und sich dann in einem Lieferwagen versteckt hatte. Aufgrund mangelnder Kontrolle bei der Ausfahrt konnte er sodann entkommen. Ein externes Gutachten bezeichnete die Personalsituation in der JVA Tegel als prekär und den baulichen Zustand als miserabel (vgl. Tagesspiegel vom 19. März 2018).

Autor Rechtsanwalt Dr. Florian Körber

Diese Situation kommt wohl nun einem YouTuber zugute, welcher wohl als erster Gefangener weltweit ein Videotagebuch, einen sog. VLOG, aus dem Gefängnis auf seinen YouTube-Kanal sendet. Dies, obwohl selbstverständlich die Vorschriften eindeutig sind: Mobiltelefone sind für Gefangene verboten.

Allerdings teilte die Berliner Justizverwaltung bereits auf Anfrage der Berliner Morgenpost mit, dass im Jahr 2017 insgesamt 1303 Mobiltelefone in Berliner Gefängnissen sichergestellt worden sind (vgl. Berliner Morgenpost vom 5. Juli 2018).

Der gebürtige Moldawier ist wegen des Überfalls auf eine Bankfililale der Deutschen Bank in Zehlendorf mit Geiselnahme, sowie des Überfalls auf zwei Banken in Wolfsburg im Juli 2013 zu 9,5 Jahren Haft verurteilt worden, von denen fünf Jahre bereits verbracht sind (vgl. Justillion vom 26. August 2018). Über die Identität des YouTubers wurde lange spekuliert. Diese klärte er aber selbst in seinem Video „Aktenzeichen XY ungelöst“ selbst auf (vgl. YouTube).

Screenshot von „Knast VLOG“

Nachdem er bereits erwischt und sein Handy beschlagnahmt worden war, meldete er sich wenige Wochen am 30. Juli 2018 mit seinem Video „Ich bin wieder da! #1“ zurück. Offensichtlich hatte es nur wenige Wochen gedauert, wieder an ein entsprechendes Smartphone zu kommen.

Sein erstes Video, welches vor ca. 2 Monaten veröffentlicht worden ist, hat bereits fast 500.000 Abrufe! Stand 25. September 2018 verfügt der Kanal bereits über mehr 96.000 Abonennten!

In seinen Videos berichtet der Insasse über Schlägereien, die unbemerkt geblieben sind, den Suizid eines befreundeten Mitinsassen und ähnliches.

Alles in allem ist dem Justillon beizupflichten, dass die ganze Geschichte eine gute Seite hat:

Angesichts des medialen Interesses und dem damit zusammenhängenden Ruhm hat der YouTuber wenigstens nicht vor auszubrechen, sondern wird in der Zelle weitere Videos zu drehen, obgleich die Sicherheitslage, wie eingangs beschrieben, wohl dürftig ist…

Hier das „Comeback“ am 30. Juli 2018 von „Knast VLOG“:

Quellen: Justillion vom 26. August 2018 Tagesspiegel vom 19. März 2018 Berliner Morgenpost vom 5. Juli 2018

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Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber ist Partner bei Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Promenade 18, 91522 Ansbach. Im Internet erreichen Sie uns unter:

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