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Informationsveranstaltung zum erneuerten Bundes-Teilhabe-Gesetz

Ansbach, 17.01.2020 – „Mehr Selbstbestimmung beim Wohnen durch das Bundes-Teilhabe-Gesetz“ ist Gegenstand einer Informationsveranstaltung, welche am Dienstag, 4. Februar 2020, von 14.30 Uhr (Einlass 13.30 Uhr) bis 17.30 Uhr im Bezirksrathaus in der Danziger Straße 5 in Ansbach stattfindet.

Die gemeinsame Veranstaltung des Mittelfränkischen Behindertenrates unter dem Vorsitz von Angelika Feisthammel und des Inklusionsbeauftragten des Bezirks Mittelfranken,  Lothar Baumüller, richtet sich in erster Linie an Menschen mit Behinderung, deren Familien und Freunde, Bewohnervertretungen, Werkstatträte und Frauenbeauftragte. Referentin ist Lisa Kühn von der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe. Sie berichtet über aktuelle Veränderungen, welche sich infolge des Bundes-Teilhabe-Gesetzes (BTHG) seit Jahresbeginn für Menschen ab 18 Jahren ergeben, welche in Wohnstätten der Behindertenhilfe leben – angefangen bei neuen Bezeichnungen bis hin zu Änderungen bei der Kostenübernahme sowie den Antrags- und Abrechnungsmodalitäten. Neben den von Lisa Kühn vermittelten Informationen bleibt an dem Nachmittag auch Zeit für Erfahrungsberichte, Gespräche und Diskussionen. Anmeldungen zu der Veranstaltung sind noch bis Freitag, 24. Januar, möglich bei Inklusionsbeauftragtem Lothar Baumüller, E-Mail inklusion(at)bezirk-mittelfranken.de oder Telefon 0911/6414-257. Die Info-Veranstaltung ist barrierefrei, Induktionsanlagen sind vorhanden und Gebärdensprachen-Dolmetscherinnen anwesend. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Quelle: Bezirk Mittelfranken