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Informationen zum Thema Endlagersuche

Ansbach, 12. Januar 2023 – Für die Standortsuche für ein Endlager hochradioaktiver Abfälle veranschlagt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erheblich mehr Zeit als bisher angenommen. In einem aktuell vorliegenden Diskussionspapier wird eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 bis zur eigentlichen Entscheidung für einen Standort genannt. Über den aktuellen Stand des Verfahrens und die anstehenden Schritte informiert das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) in einem Infobrief.

Deutschland benötigt ein Endlager, um seine hochradioaktiven Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie dauerhaft sicher in tiefengeologischen Schichten unterbringen zu können. Das Standortauswahlgesetz (StandAG) gibt den Weg des bundesweiten Suchverfahrens vor.

Im Standortauswahlgesetz wurde festgelegt, dass eine Entscheidung des Bundestags über den Standort für das Jahr 2031 angestrebt wird. Mitte November 2022 wurde bekannt, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH für die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle erheblich mehr Zeit veranschlagt als bisher angenommen. Aus diesem Anlass möchten wir Sie in unserer gesetzlichen Aufgabe als Aufsichtsbehörde und Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung über den aktuellen Stand des Verfahrens und die nun folgenden Schritte informieren.

Stand des Verfahrens
Aktuell befindet sich die Endlagersuche in der ersten von drei Phasen. Der erste Schritt der Phase 1 ist abgeschlossen: Das mit der Suche beauftragte Unternehmen, die BGE mbH, hat geologische Daten der Bundesrepublik gesammelt und ausgewertet. Den ersten Arbeitsstand hat die BGE mbH in Form eines Zwischenberichts im Jahr 2020 veröffentlicht. Das Ergebnis wurde in der vom BASE einberufenen Fachkonferenz Teilgebiete öffentlich zur Diskussion gestellt. Die BGE mbH hat im Zwischenbericht 90 Teilgebiete ausgewiesen, die 54 Prozent des Bundesgebiets umfassen. Aktuell arbeitet das Unternehmen im zweiten Schritt der Phase 1 daran, die 90 Teilgebiete durch vertiefende Betrachtungen auf so genannte Standortregionen einzugrenzen und diese in einem Vorschlag dem BASE zur Prüfung vorzulegen.

Das BASE wird in allen vorgeschlagenen Standortregionen Regionalkonferenzen gemäß § 10 StandAG einrichten. Damit wird eine umfassende Beteiligung auch der kommunalen Gebietskörperschaften vor weiteren Festlegungen ermöglicht. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und Prüfung der gesetzmäßigen Vorgehensweise endet die Phase 1 mit einer Entscheidung des Bundestags, welche potenziellen Standortregionen in der Phase 2 vertieft auf ihre Eignung für ein Endlager untersucht werden sollen.

Zum Zeitplan der Endlagersuche
Zur Vorbereitung der Regionalkonferenzen hatte die BGE mbH zugesagt, mit der Vorlage des Teilgebietsberichts auch ihren Zeitbedarf für das Gesamtprojekt und insbesondere den zweiten Schritt der Phase 1, die Eingrenzung auf Standortregionen, vorzulegen. Im Dezember 2021 teilte das Unternehmen dem BASE auf Nachfrage mit, dass es keine Hinweise dahingehend habe, dass die Zielerreichung für eine Standortauswahl im Jahr 2031 nicht möglich sei. Der Standortregionenvorschlag wurde für das Jahr 2024 angekündigt.

In dem jetzt von der BGE mbH vorgelegten Diskussionspapier zum Projektablauf wird nunmehr eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 für das gesamte Verfahren bis zum Ende der Phase 3, also die eigentliche Entscheidung für einen Standort, genannt. Der Vorschlag für die näher zu untersuchenden Standortregionen soll demnach erst im Jahr 2027 vorliegen. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums prüft das BASE derzeit den Bericht der BGE mbH auch auf die Frage, ob die für die Öffentlichkeitsbeteiligung und inhaltliche Prüfung angesetzten Zeiten ausreichend sind.

Die sich abzeichnenden Zeitbedarfe haben Auswirkungen auf viele Teilaspekte der sicheren Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Die laufende Prüfung und anschließende öffentliche Diskussion muss dabei z. B. Sicherheitsaspekte für die längere Zwischenlagerung von hochradioaktiven Abfällen, die Standortsicherung nach § 21 StandAG sowie Fragen der Beteiligung berücksichtigen.

Das BASE hält Sie weiterhin jeweils mit seinen aktuellen Erkenntnissen über den Verfahrensstand auf dem Laufenden. Informationen finden Sie außerdem auf unserer Infoplattform www.endlagersuche-infoplattform.de/kommunen-info, u.a. speziell für Kommunen. Ihre Fragen zur Endlagersuche können Sie gerne auch an uns direkt richten, z. B. im Rahmen der digitalen Informationsveranstaltung „Mitgestalter:innen gesucht – Basics zur Endlagersuche“.

Die nächste Veranstaltung findet am 1. Februar 2023 um 17:00 Uhr statt.
Telefonisch (+49 30 18 4321-7107) oder per E-Mail (kommunen@base.bund.de) stehen wir ebenfalls gerne für Fragen und Austausch zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach