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Herrieden: +++ Verkehrsunfall aufgrund vereister Scheiben +++

Am Freitag, 28.122018 gegen 18.20 Uhr, kam es in Herrieden aufgrund einer Vorfahrtsverletzung zu einem Verkehrsunfall mit ca. 4.000 Euro Sachschaden. Mit ursächlich dürfte bei dem Verkehrsunfall die Tatsache gewesen sein, dass die Sicht des 55-jährigen Unfallverursachers beeinträchtigt war, nachdem dieser vor Fahrtantritt die Scheiben seines Fahrzeugs nicht ausreichend vom Eis befreit hatte.
Der Mann hatte sich zuvor lediglich ein Guckloch frei gekratzt, fuhr anschließend auf der Rother Straße auf den Kreisverkehr zu und in diesen ein. Dabei übersah er, offensichtlich infolge der bestehenden Sichtbeeinträchtigung, den aus der Bahnhofstraße kommenden und bereits im Kreisverkehr befindlichen Pkw eine 23-Jährigen, woraufhin beide Fahrzeuge kollidierten.

So sehr wie sich Wintersportler über die derzeitigen Witterungsverhältnisse freuen, sollten andererseits so genannte Laternenparker in jedem Fall daran denken, vor Fahrtantritt für eine freie Rundumsicht zu sorgen. Und zwar nicht nur, um ein Bußgeld seitens der Polizei zu vermeiden. Im Falle eines Verkehrsunfalls, der noch nicht einmal selbst verursacht worden sein muss, kommt man oftmals um eine Mithaftung nicht herum, wenn sich herausstellen sollte, dass der Verkehrsunfall bei freier Sicht hätte vermieden werden können.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen