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Gutenstetten: +++ Nötigung im Straßenverkehr mit folgenden Beleidigungen und Nötigung +++

Am Sonntag, 22. März 2026 gegen 13:30 Uhr, fuhr ein 54-Jähriger mit seinem Fahrzeug von Dachsbach auf der B470 in Richtung Neustadt a. d. Aisch. Auf der Strecke fuhr ein 36-jähriger Deutscher mit seinem VW mehrmals bei Geschwindigkeiten zwischen 70 und 90 km/h auf einen Abstand von max. 10 bis hin zu 2 Meter auf, betätigte die Lichthupe und zeigte dem Geschädigten den Mittelfinger.

Auf Höhe der Ampelanlage Rappoldshofen überholte der Beschuldigte den Geschädigten trotz durchgezogener Linie und Abbiegespur. Etwa 400 m nach der Ampel bremste der Beschuldigte das Fahrzeug des Geschädigten bis zum Stillstand aus, zu einer konkreten Gefährdung soll es dabei nicht gekommen sein. Da der Beschuldigte jedoch bedrohlich gestikulierend auf das Fahrzeug des Geschädigten zugegangen sei, fuhr der Geschädigte weg. Ein im Pkw befindlicher Zeuge filmte einen folgenden Auffahrvorgang und gab die Aufnahmen als Beweismittel ab.

Der Beschuldigte rief unterdessen noch bei der Dienststelle an und beleidigte zwei in der Wache befindliche Polizeibeamte. Er wird wegen Nötigung im Straßenverkehr, Bedrohung und Beleidigung angezeigt. Zudem ergeht Meldung an die Führerscheinstelle aufgrund des gezeigten Verkehrsverhaltens.

Quelle: Polizeiinspektion Neustadt/Aisch