Gunzenhausen: +++ Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz +++

Am 17. April 2025 war ein 48-Jähriger mit seinem Pkw im Stadtgebiet unterwegs, obwohl das Fahrzeug nicht zugelassen war.

Er hatte sich am 08. April 2025 ein Kennzeichen reservieren lassen, damit wäre die Fahrt zur Hauptuntersuchung bzw. zur Zulassung des Pkw im Zeitraum von fünf Tagen zulässig. Nachdem diese Frist bereits weit überschritten war, muss er sich wegen einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz, dem Fahren ohne Zulassung und wegen Kennzeichenmissbrauch verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen