Gunzenhausen: +++ Nach Fahrerlaubnisabgabe im Straßenverkehr teilgenommen +++

Ein 49-Jähriger gab am 17. November 2025 nachmittags aufgrund eines Beschlagnahmebeschlusses des Amtsgerichts Nürnberg seine Fahrerlaubnis bei der Polizei Gunzenhausen ab.

Trotz durchgeführter Belehrung, dass er nun kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf, sah ihn der sachbearbeitende Beamte während seiner Streife, wie er ca. 45 Minuten nach der Abgabe seiner Fahrerlaubnis im Stadtgebiet Gunzenhausen mit seinem Pkw selbst am Straßenverkehr teilnahm.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte der Beamte zudem fest, dass für seinen Pkw kein Versicherungsschutz mehr bestand und der Deutsche auch noch unter Drogeneinfluss fuhr. Bei der Durchsuchung des Beschuldigten fand man auch ein entsprechendes Glasröhrchen mit Crystal-Meth-Anhaftungen.

Die Polizeibeamten stellten daraufhin den Fahrzeugschlüssel sicher, entstempelten die Kennzeichen an dem Pkw und ließen eine Blutentnahme bei den Betroffenen im Krankenhaus durchführen. Dem Mann erwarten nun Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrens unter Drogeneinwirkung, einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Besitz von Betäubungsmitteln.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen