Gunzenhausen: +++ Kleinkraftrad erheblich zu schnell +++

Am Mittwoch, 22. Oktober 2025 kurz nach 18:00 Uhr schloss die Streife der Polizei Gunzenhausen auf der B 466 hinter einem Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen auf. Bei der anschließenden Nachfahrt zeigte der Tacho des Streifenwagens bis zu 66 km/h an. Aus diesem Grund wurde der Rollerfahrer in der Ludwig-Erhard-Straße kontrolliert.

Auf Vorhalt der festgestellten Geschwindigkeit gab der 62-Jährige aus einem Absberger Ortsteil an, dass der Roller anstatt der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h schon um die 60km/h schafft. Daraufhin stellten die Beamten den Roller zur Durchführung eines Geschwindigkeitsgutachten fest. Sollte das Gutachten ergeben, dass der Roller zu schnell ist, muss sich der Fahrer neben einen Zulassungsverstoß auch wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und zudem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, da er nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse M ist.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen