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Gunzenhausen: +++ Fischwilderei +++

Am Sonntag um 17.00 Uhr führten Beamte der Wasserschutzpolizei eine Fischereikontrolle am Altmühlsee durch. Dabei wurde ein Angler kontrolliert, welcher einen lebenden Fisch als Köder verwendet hatte. Dieses Verhalten stellt neben einem Verstoß nach dem Tierschutzgesetz auch ein Vergehen nach dem Fischereigesetz dar, da das Angeln unter Verwendung eines lebenden Köderfisches im Erlaubnisschein ausdrücklich untersagt ist. Das Angeln war für den 42-jährigen Gunzenhäuser für diesen Tag beendet, er muss sich nun strafrechtlich verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen