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Gunzenhausen: +++ Fischwilderei +++

Ein 76-Jähriger suchte bereits am Mittwoch,17. Juni 2026 seinen Angelplatz an der Altmühl nähe dem Oettinger Parkplatz auf. Gegen 18:00 Uhr kontrollierte ihn ein Fischereiaufseher. Hier zeigte der Angler neben seinen staatlichen Fischereischein jedoch nur einen Tageserlaubnisschein für den folgenden Donnerstag vor. Daraufhin belehrte der Fischereiaufseher den Angler eindringlich, dass dieser bis 24:00 Uhr nicht angeln dürfe.

Als dann der Fischereiaufseher vor Mitternacht nochmals nach dem zuvor Belehrten sah, fand er bei diesem zwei beköderte Angeln im Wasser vor. Zudem entdeckte der Aufseher in einem nahen Gebüsch einen toten Fisch und zudem einen lebenden Fisch in einem Eimer mit Wasser ohne aktiver Sauerstoffzufuhr, welche dem Kontrollierten zugeordnet werden konnten.

Aufgrund des Fehlverhaltens des Anglers behielt der Fischereiaufseher den Tageserlaubnisschein für den folgenden Tag ein und verständigte die Polizei. Gegen den Unbelehrbaren wird eine Strafanzeige wegen Fischwilderei und dem Tierschutzgesetz erstattet.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen