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Gunzenhausen: +++ Betrug +++

Eine 54-Jährige aus der Region bestellte im Mai diesen Jahres über einen Onlineshop Diätnahrung im Gesamtwert von 125 Euro. Da sie den ausstehenden Betrag trotz Mahnung bisher nicht bezahlt hat und sie nach derzeitigem Kenntnisstand bereits bei der Bestellung zahlungsunfähig war, muss sich die Frau nun wegen Betrugs verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen