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Gunzenhausen: +++ Betäubungsmittelgesetz +++

Am Donnerstag, 07.09.2017, wurde gegen 23.30 Uhr ein Mann, Anfang 30, mit Wohnsitz in der Region, von einer Streife der PI Gunzenhausen im Stadtgebiet einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass ein Druckverschlusstütchen mit einer verbotenen sog. „Kräutermischung“ mit sich führte. Da es sich bei der „Kräutermischung“ um ein gesetzlich verbotenes Betäubungsmittel handelt, muss sich der Mann nun strafrechtlich verantworten.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen