Ehrenamtskarte
Ehrenamtskarte Ehrenamt zahlt sich aus – das wissen die Menschen, die sich engagieren schon lange! Engagement ist keine Last, sondern erfrischt mit Positiven. Wer sich engagiert ist auch ein aktiver Teil unserer Gesellschaft.
Wozu die Ehrenamtskarte?
Das eigene Wissen und seine Erfahrungen mit anderen zu teilen und daraus sinnvolle Resultate zu sehen, erfüllt Menschen. Im Ehrenamt bekommt man vielfältig das Gegebene zurück. In Form von Liebe und Anerkennung, aber auch durch kleine Augenblicke des Glücks und auch indem man selbst neue Dinge erkennt und lernt.
Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte wird ein Zeichen der Anerkennung für alle Ehrenamtlichen gesetzt. Diejenigen die sich gemeinnützig einsetzten tun das, um anderen zu helfen, nicht um ich selbst daran zu bereichern. Doch mit der bayrischen Ehrenamtskarte wird denjenigen trotzdem auf eine Weise DANKE gesagt.
Was kann ich mit dieser Karte anfangen?
Die Bayerische Ehrenamtskarte ermöglicht den Karteninhabern sowohl in Ansbach als auch im gesamten Freistaat Bayern zahlreiche Vergünstigungen und Angebote, mit beispielsweise Rabatte, ermäßigen Eintritte, Freikarten und Verlosungen.
Die Liste der Partnerfirmen, bei denen man durch die Ehrenamtskarte Vergünstigungen erhält, findet man unter www.ehrenamtskarte.bayern.de. Außerdem gibt es mittlerweile eine App „Ehrenamtskarte Bayern“.
Wie bekomme ich so eine Karte?
Zunächst einmal muss der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem bzw. in der die Ehrenamtlichen wohnen, sich an der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beteiligen bzw. beteiligt haben. – Das tut der Landkreis Ansbach wie auch die Stadt Ansbach!
Dann muss man nur noch einen Antrag stellen. Kontaktstelle ist die SonnenZeit Freiwilligenagentur in Ansbach.
Voraussetzungen zur Beantragung einer Bayerischen Ehrenamtskarte:
- Mindestalter 16 Jahre
- Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement
- Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig
- Inhaber einer Juleica erhalten auf Wunsch, ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, eine Ehrenamtskarte
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte
Die Ehrenamtskarte ist ab Ausstelldatum 3 Jahre und nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gültig. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wenn das Bürgerschaftliche Engagement aufgegeben wird, ist die Ehrenamtskarte bei der Freiwilligenagentur SonnenZeit e.V. abzugeben.
Kontakt
Quelle: www.ehrenamtskarte.bayern.de
Quelle: Homepage SonnenZeit Freilwilligenagentur