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Glanz begeistert! – Zusammen mit der Firma Oppel verlosen wir eine professionelle Autoaufbereitung

Ein sauberes Gewinnspiel Oder: Eine Verlosung, die sich gewaschen hat

Erst außen pfui und innen pfui, dann außen hui und innen hui.

Matsch, Vogelschiss, Blütenstaub, Salzränder, tote Fliegen – je nach Jahreszeit – und auch innen fliegt und liegt einiges herum: Steine, Staub, Haare, Brösel. Im Alltag wird so ein Luxusgegenstand wie ein Auto schnell mal vernachlässigt – trotz aller Vorsätze, so gut sie auch seien mögen; oft bleibt es bei ihnen.

Na, sauber!

Ein sauberes Auto ist schön. Das ist das Eine. Und eine Fahrzeugaufbereitung dient dem Werterhalt oder der Wertsteigerung des Wagens, zum Beispiel beim Verkauf.

Ein verschmutztes Auto kann auch zum Sicherheitsrisiko werden: Abfall im Fußraum, der unter die Bremse rutscht oder dreckige Scheiben, die die Sicht behindern sind nicht selten die Ursachen für Unfälle.

Und übrigens: Wenn die Polizei der Überzeugung ist, dass Scheiben, Scheinwerfer oder Nummernschild zu verdreckt sind, kann es auch noch ein Bußgeld geben.

Rein vorsorglich!

Also Safety first. Verantwortungsbewusst und gänzlich selbstlos habe ich also einen Termin zur professionellen Fahrzeugaufbereitung vereinbart.

Rein-spaziert!

Ich mache mich mit dem Redaktionsauto auf den Weg nach Elpersdorf zur Firma Oppel, während die Sonne ironischerweise so dermaßen gnadenlos ins Auto scheint, dass ich mich wundere ob des vielen Staubs.

Ich vertraue den Wagen Herrn Weinstock, dem Fahrzeugexperten, an und schauen ihm bei seiner (größtenteils Hand-) Arbeit ein wenig über die Schulter. Herr Weinstock hat ein Gespür für Dreck und einen sauberen Auftrag! Prüfend geht er um das Auto herum, öffnet alle Türen und macht sich einen ersten Eindruck vom Ist-Zustand des Fahrzeugs. Ein wenig unangenehm ist es mir schon, mein Auto so zu präsentieren (dabei sind Bonbon-Papierchen und zusammengeknäulte Notizzettelchen ja schon fachmännisch durch mich entsorgt worden), doch Herr Weinstock versichert mir: „Da hab ich schon ganz andere Autos gesehen!“ Außerdem sei es ist ja sein Job. Und, das zu erwähnen ist mir wichtig, ist es doch ein ganz anderes Erfolgserlebnis, ein verschmutztes Auto in ein strahlendes zu verwandeln als ein fast sauberes in ein sauberes. Es soll sich ja rentieren… Eben!

Dreckig rein, rein raus!

Hand, Bürste, Staubsauger, Tuch, Shampoo und Schwamm – Eine Reinigung beim Profi ist wie ein Rundum-Wellnessnachmittag für das Auto, in 2,5 Stunden macht das Auto eine echte Metamorphose, ja fast eine (Achtung, Wortspiel) Reinkarnation durch.

Sauber gemacht!

Und für den schönen Schein drücke ich Herrn Weinstock wiederum einen ebenfalls schönen Schein als Trinkgeld in die Hand.

Ich bin begeistert und bevor ich in den „neuen“ Wagen steige, zupfe ich mir noch schnell ein Haar vom Revers – Wehret den Anfängen!

Der Rein-Gewinn!

Und weil geteilte Sauberkeit doppelte Sauberkeit ist und Ansbach noch schöner werden soll, verlosen wir zusammen mit der Spedition Oppel eine Profi-Pflege vom Pflege-Profi im Wert von 111 Euro.

  • Intensive Oberwäsche
  • Vollständige Innenreinigung (inkl. Kofferraum)
  • Dachhimmel, Polster und Teppich shampoonieren

 

GEWINNSPIEL

Und so könnt Ihr mitmachen und die professionelle Autoreinigung gewinnen: Postet ein Foto vom Fahrer-Fußraum Eures Autos in den Kommentar.

Wir drücken die Daumen!

Hier geht’s zur Ansbacher Facebook-Seite und Gewinnspiel

Hier geht’s zur Ansbacher Landkreis Facebook-Seite und Gewinnspiel

Aus Allen, die bis zum 22. Oktober  2018 um 19:30 Uhr an der Verlosung teilnehmen, ziehen wir den Gewinner, der dann im Posting von uns benachrichtigt wird. Für die Übergabe der Tickets bitte eine kurze Nachricht über den Seitenchat.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel und deren Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen.

Veranstalter des Gewinnspiels

Veranstalter des Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach.

Ausgelobter Gewinn

Zu gewinnen ist eine Komfort-Autoreinigung bei der Spedition Oppel im Wert von 111 Euro.

Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Betriebs-, Neben- und Folgekosten trägt der Gewinner. Insbesondere sind mit der Wahrnehmung des Gewinns entstehende Reise- und/oder Übernachtungskosten vom Gewinner selbst zu tragen.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind nur volljährige Personen, d. h. Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland haben. Start Gewinnspiel: 12. Oktober  2018, 11 Uhr MEZ Ende Gewinnspiel: 22. Oktober 2018, 19:30 Uhr MEZ. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Mitgliedschaft auf Facebook und das Fansein von „Ansbacher” bzw. „Ansbacher Landkreis“ voraus.

Hier geht’s zur Ansbacher Facebook-Seite

Hier geht’s zur Ansbacher Landkreis Facebook-Seite

Ausschluss von der Teilnahme

Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Text In The City und mit Text In The City verbundenen Unternehmen sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritten sowie ihre Mitarbeiter und deren Angehörigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann Text In The City den Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig einen Vorteil durch Manipulation verschaffen oder zu verschaffen suchen. Text In The City behält sich in einem solchen Fall die nachträgliche Aberkennung und Rückforderung der Gewinne vor.

Durchführung und Abwicklung

Die Gewinner werden durch eine Zufallsziehung am Ende der Auslobung ermittelt und über das FB-Profil benachrichtigt. Text In The City ist zur Übermittlung der Daten des Gewinners an etwaige Kooperationspartner berechtigt, um eine Durchführung/Abwicklung des Gewinns zu ermöglichen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Verstreicht eine von Text In The City festgesetzte Frist zur Inanspruchnahme bzw. Abholung des Gewinns fruchtlos, entfällt der Gewinnanspruch. Es besteht kein Anspruch auf ersatzweise Barauszahlung bei Sach- oder sonstigen Gewinnen oder auf nachträgliche Änderung der Gewinne. Der im Rahmen des Gewinnspiels präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnen Gegenstand identisch. Text In The City ist bei Sach- oder sonstigen Gewinnen jederzeit berechtigt, einen gleichwertigen Gewinn mittlerer Art und Güte ersatzweise zu liefern.

Vorbehalt der Beendigung des Gewinnspiels

Text In The City behält sich vor, dass Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigungen und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Text In The City ist hierzu insbesondere berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Haftung

Text In The City wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Text In The City übernimmt die Haftung für Rechts- und/oder Sachmängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn ihr Fehler an den Gewinnen arglistig verschweigt. Für den Fall, dass der Gewinn aus Gründen nicht übergegeben/wahrgenommen werden kann, die der Gewinner zu vertreten hat, entfällt der Gewinnanspruch. Text In The City haftet nicht für im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung etwa entstehende Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig (bei Personenschäden vorsätzlich oder fahrlässig) von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Text In The City verursacht.

Sonstiges

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von Text In The City ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, gestützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Einsender bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern Text In The City. Die Haftung von Facebook im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist ausgeschlossen. Text In The City verwendet innerhalb Ihres Internetauftritts sogenannte Social Plugins („Plugins”) des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird („Facebook”). Die Plugins sind mit einem Facebook Logo oder dem Zusatz „Facebook Social Plugin” gekennzeichnet. Wenn Sie eine Webseite von Text In The City aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite des Internetauftritts von Text In The City aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den “Gefällt mir” Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook. Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über den Internetauftritt von Text In The City Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch einer Website von Text In The City bei Facebook ausloggen.

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