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+++ Geschwindigkeitskontrollen zum Schulbeginn +++

Am kommenden Dienstag (14.09.2021) ist es auch für bayerische Schüler wieder soweit: das neue Schuljahr beginnt nach dem Ende der Sommerferien. Die Verkehrspolizei Ansbach nimmt dies zum Anlass und kündigt für die kommenden Wochen in ihrem westmittelfränkischen Zuständigkeitsbereich, der die Stadt und den Landkreis Ansbach sowie die Landkreise Neustadt an der Aisch – Bad Windsheim und Weißenburg – Gunzenhausen umfasst, verstärkte Geschwindigkeitskontrollen an.

Die Schwerpunkte werden dabei nach Aussage des Leiters der Verkehrspolizeiinspektion, Polizeioberrat Helmut Gollrad, in den Bereichen vor Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie an stark frequentierten Schulwegen liegen.

Er appelliert deshalb an die Kraftfahrer, gerade zum Schulanfang auf die schwächsten und unerfahrensten Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht zu nehmen und sich an die maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu halten.

Häufig ergibt sich nach seiner Ansicht aber auch situationsbedingt die Notwendigkeit, dass diese Grenzen des Gesetzgebers gar nicht bis zum Limit ausgereizt werden und die Fahrgeschwindigkeit auch deutlich niedriger sein sollte. Er macht dies an einem Beispiele deutlich.

Beträgt der Anhalteweg (das ist die zurückgelegte Strecke in der Reaktionszeit plus die Länge der Blockierspur) bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 30 km/h noch zehneinhalb Meter, ist der Anhalteweg bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 50 km/h mit 22,6 Metern mehr als doppelt so lang. Und auch die Unfallfolgen hinsichtlich der Verletzungen sind erfahrungsgemäß bei niedrigeren Geschwindigkeiten deutlich geringer.

Darüber hinaus erinnert er an die Verpflichtung für jeden Fahrzeuglenker, sich gegenüber Kindern, insbesondere durch Verminderung der Geschwindigkeit und Bremsbereitschaft, so zu verhalten, dass
eine Gefährdung ausgeschlossen ist.

Weiter darf an Bussen (und demnach auch an Schulbussen!) mit eingeschaltetem Warnblinklicht in beiden Fahrtrichtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Notfalls muss Kindern durch Anhalten ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn ermöglicht werden.

„Bei Kindern am Fahrbahnrand ist eine erhöhte Bremsbereitschaft, aber auch eine angepasste Geschwindigkeit unerlässlich!“ Diese Aussage, so Gollrad, gilt nach seiner Meinung nicht nur im Zusammenhang mit dem jetzt anstehenden Schulbeginn, sondern sollte von Kraftfahrern grundsätzlich
beachtet werden.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach