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Gerhardshofen: +++ Geschwindigkeitsmessung – Mehr als doppelt so schnell wie erlaubt +++

Am Freitagnachmittag , 12. Juni 2026 führten Beamte der Verkehrspolizei Ansbach eine Geschwindigkeitsmessung auf der B 470 auf Höhe Rappoldshofen in Fahrtrichtung Neustadt/Aisch durch. Die Geschwindigkeit ist dort auf Höhe einer Kreuzung auf 70 km/h beschränkt.

Bei einem Durchlauf von gut 900 Fahrzeugen wurden erfreulicherweise nur 14 Verstöße festgestellt, obgleich fünf Fahrzeuge davon die Geschwindigkeit um mehr als vorwerfbare 15 km/h überschritten hatten, sodass die Verantwortlichen mit Bußgeldanzeigen rechnen müssen.

Schockierend war allerdings die Messung des Spitzenreiters: Bei einem Motorrad löste das Messgerät bei 170 km/h aus. Für diese Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um das beinahe Zweieinhalbfache erwarten die verantwortliche Person neben 700 Euro Bußgeld zuzüglich der Verfahrenskosten und 2 Punkten im Fahreignungsregister zudem 3 Monate Fahrverbot.

Wie beschrieben befand sich die Messstelle unmittelbar in einem Kreuzungsbereich. Ein Fahrzeug, das dort mit den vorgeschriebenen 70 km/h fährt, kommt bei einer Gefahrensituation unter optimalsten Bedingungen nach gut 40 Metern zum Stehen. Das Motorrad, das dort mit 170 km/h gemessen wurde, hätte an dieser Stelle unter den gleichen optimalen Bedingungen noch nicht einmal zu bremsen begonnen. Das heißt, dort, wo das vorschriftsmäßig fahrende Fahr zeug bereits steht, fährt es bei einer angenommenen Reaktionszeit von einer Sekunde noch mit der vollen Geschwindigkeit von 170 km/h. Was das im Falle eines querenden Fahrzeugs bedeuten würde, lässt sich einfach ausmalen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach