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Gepflegte Gräben voller Leben

Ansbach, 3. Dezember 2022 – Bäche und Gräben sind Lebensraum für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten. Libellen wie die Grüne Keiljungfer oder die Bachmuschel sind auf einen schonenden Umgang mit der Natur, auch im Gewässer, angewiesen.

So leben zum Beispiel Libellenlarven über mehrere Jahre im Gewässerboden, bevor sie sich verpuppen und anschließend die Lüfte erobern. Doch während auf der einen Seite Natur- und Artenschutzgesetze stehen, die es zu beachten gilt, möchten Landbewirtschafter und Bürger auf der anderen Seite einen „sauberen“ Graben und stellen Anträge zur vollständigen Räumung der Gewässer. Damit sitzen die Mitarbeiter der Bauhöfe als erste Ansprechpartner oft zwischen den Stühlen. Eine Informationsveranstaltung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach im Bereich der Marktgemeinde Lichtenau brachte mehr Klarheit.

Grundsätzlich ist beim Gewässerunterhalt Vorsicht geboten. Eine großflächige Räumung könnte zur Beeinträchtigung oder sogar zum Aussterben von seltenen und geschützten Arten führen. Die Untere Naturschutzbehörde berät daher Kommunen bei der Gewässerpflege zu natur- und artenschutzrechtlichen Belangen. Die Zuständigkeit für den Unterhalt von Gewässern Dritter Ordnung – das sind kleinere Bäche und Gräben – liegt bei den Gemeinden. Im Bereich der Frankenhöhe haben sich die Gemeinden zum Gewässerzweckverband Frankenhöhe zusammengeschlossen. Jedes Jahr wird ein Programm erarbeitet, welche Gräben geräumt werden sollen und der Unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vorgelegt.

Bevor ein Bagger anrollen darf, wird durch die Naturschutzbehörde geprüft, ob Biotope, Schutzgebiete oder seltene Tier- und Pflanzenarten von der Grabenunterhaltsmaßnahme beeinträchtigt werden können. Mit entsprechenden Auflagen geht das Programm zurück an den Zweckverband, dessen Mitgliedsgemeinden dann ihre Bauhöfe mit der Umsetzung unter Beachtung der naturschutzfachlichen Auflagen beauftragen können. Würden diese Auflagen missachtet, wären umfangreiche Studien und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Es könnten sogar Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgt werden. „Es geht nur miteinander“, betont daher Renate Hans, Bürgermeisterin von Lehrberg und Vorsitzende des Gewässerzweckverbands Frankenhöhe. Sie hat die Untere Naturschutzbehörde gebeten, die „Leute vor Ort“, also die Bauhofmitarbeiter, zu sensibilisieren und zu informieren.

Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde erläuterten beim Termin in Lichtenau die Aufgaben des Gewässerunterhalts und die naturschutzfachlichen Vorgaben, die es dabei zu beachten gilt. „Dazu gehört natürlich, dass das Gewässer Niederschläge ordnungsgemäß abführt. Aber auch die Pflicht, das Gewässerbett und die Ufer einschließlich ihrer Vegetation zu erhalten und die ökologische Funktionsfähigkeit zu fördern“, erläutert Christiane Graf von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Ansbach. Naturschutzrechtlich ist das Stören und Töten gefährdeter Tiere verboten. Lebensräume dürfen nicht beeinträchtigt werden. So müssen zum Beispiel bei Grabenräumungen versehentlich entnommene Muscheln umgehend zurück gesetzt werden. Gewässer dürfen in der Regel nur in Abschnitten oder einseitig geräumt werden, so dass sich der geräumte Bereich schnell aus den verbleibenden Bereichen wiederbesiedeln kann. Schilf und Gehölze dürfen nur im Winter zurückgeschnitten werden, um brütende Vögel nicht zu stören.

Anhand einiger Praxisbeispiele aus den vergangenen Jahren zeigte Stefan Walter von der Unteren Naturschutzbehörde, wie ein Gewässerunterhalt effektiv und naturschonend zugleich umgesetzt werden kann. An zwei Beispielen konnten sich die Praktiker anschließend noch vor Ort von der Wirkung eines so genannten Sandfangs überzeugen. „Hierzu wird an einer gut zugänglichen Stelle im Gewässer eine Mulde ausgebaggert, die sich im Laufe des Jahres mit Schlamm füllt. So kann ohne Eingriff in die gesamte Gewässerstrecke das Sediment entnommen werden“, erläutert Stefan Walter. „Das spart der Gemeinde erhebliche Kosten, den Landwirten Fahrschäden auf ihren angrenzenden Wiesen und den Tieren und Pflanzen eine unangenehme Störung“, ergänzt Friedrich Bauer, stellvertretender Bürgermeister des Marktes Lichtenau, der diese Maßnahmen hier selbst umgesetzt hat.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach

 

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