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Gebsattel: +++ Durch fehlende Sicht Unfall verursacht +++

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Am Mittwoch, 17.07.2019 gegen 15.30 Uhr, kam es auf der BAB A7, Höhe Gebsattel, Fahrtrichtung Würzburg, zu einem Verkehrsunfall.
Ein 26-jähriger Pkw-Fahrer war auf die Überholspur gewechselt, um ein vorausfahrendes Wohnwagen-Gespann und einen davor fahrenden Lkw zu überholen. Er befand sich bereits auf der linken Spur, als vor ihm auch das Wohnwagen-Gespann nach links lenkte. Um einen Zusammenstoß mit dem Wohnwagen zu verhindern, wich der Autofahrer nach links aus und touchierte dabei kräftig die Mittelleitplanke. Die beiden Unfallbeteiligten fuhren anschließend auf den Standstreifen und warteten auf die hinzugerufene Polizeistreife.
Vor Ort mussten die Beamten feststellen, dass der Wohnwagenfahrer den herannahenden Pkw erst im letzten Moment sehen konnte, denn er hatte keine Zusatzrückspiegel montiert, die ihm ausreichend Sicht nach hinten ermöglicht hätten. Sein Wohnwagen war breiter als es die Außenkanten der beiden Rückspiegel seines Zugfahrzeuges waren. Der Sachschaden am Pkw und an der Leitplanke wird auf mindestens 2.500 Euro geschätzt.
Gegen den 58-jährigen Gespann-Fahrer wird eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige erstattet. Kraftfahrzeuge müssen (laut § 56 StVZO) Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht (z. B. Kamera) haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Bevor der 58-jährige weiterfuhr, montierte er noch seine, im Auto liegenden Zusatzrückspiegel.

Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg