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Fürnheim: +++ Fahrzeug nach Parkverstoß an einen Baum gekettet +++

Am Samstag, den 28.05.2022 hatte eine Verkehrsteilnehmerin im Verlauf des frühen Nachmittages ihr Fahrzeug widerrechtlich auf einer Grünfläche geparkt. Ein Teil der nicht umfriedeten Grünfläche befand sich auf dem Privatgrundstück des Besitzers eines Einfamilienhauses.

Der Besitzer des Einfamilienhauses entschloss sich daraufhin, das Fahrzeug an einen Baum zu ketten. Als die Verkehrsteilnehmerin zurückkehrte und der Besitzer des Einfamilienhauses sich weigerte, das Fahrzeug wieder freizugeben, verständigte diese die Polizei.

Nach Eintreffen der Beamten vor Ort wurde die Verkehrsteilnehmerin für den Parkverstoß gebührenpflichtig verwarnt. Gegen den Besitzer des Einfamilienhauses wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl