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Führerscheinumtausch nur bei der jeweiligen zuständigen Kreisverwaltungsbehörde möglich

Ansbach, 14. Oktober 2021 – Laut einer EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 2033 umgetauscht werden. Um den Umtausch von etwa bundesweit rund 43 Millionen Führerscheinen zeitlich zu staffeln, wurden Fristen für die jeweiligen Jahrgänge festgelegt. Der Umtausch ist nur bei der jeweils für den eigenen Wohnort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde möglich. Das heißt, die Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Ansbach müssen sich bei der Führerscheinstelle der Stadt in der Nürnberger Straße 32 melden. Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Ansbach wenden sich bitte ans Landratsamt.

Alle Fristen für den Führerscheinumtausch sind auf der Internetseite der Stadt Ansbach zu finden.

Quelle: Stadt Ansbach