Führerscheinumtausch – Fristen beachten
Ansbach, 24. Oktober 2025 – Laut einer EU-Richtlinie müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis 2033 umgetauscht werden. Betroffen sind davon nicht nur die grauen und roten „Lappen“, sondern auch Führerscheine in Form von Plastikkarten, die vor 2013 ausgestellt wurden.
Der Führerscheinumtausch ist verpflichtend. Wer weiter mit seinem alten Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld.
Um den Umtausch von bundesweit rund 43 Millionen Führerscheinen zeitlich zu staffeln, wurden Fristen für die jeweiligen Jahrgänge festgelegt. Stichtag ist jeweils der 19. Januar. Aktuell sind diejenigen aufgefordert, ihren Führerschein umzutauschen, deren Führerschein das Ausstellungsjahr 1999, 2000 oder 2001 trägt. Diese müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Das neue Dokument muss in der Führerscheinstelle der jeweiligen zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, d.h. alle Ansbacher Bürgerinnen und Bürger bei der Führerscheinstelle der Stadt Ansbach, mit einem aktuellen, biometrischen Passbild beantragt werden. Zudem muss für die Antragsstellung der alte Führerschein und der gültige Personalausweis mitgebracht werden. Die Führerscheinstelle ist aktuell am Karlsplatz 7/9 untergebracht und es wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten, diese ist online auf der Startseite der städtischen Internetseite möglich. Bei Fragen ist die Führerscheinstelle per Mail an fuehrerscheinstelle@ansbach.de oder telefonisch (0981/51420) erreichbar.
Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach