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Freisportanlagen können unter Auflagen genutzt werden

Ansbach, 15.05.2020 – Nachdem in den vergangenen Tagen viel Unklarheit bezüglich der Nutzung von Freisportflächen geherrscht hatte, wird durch Oberbürgermeister Thomas Deffner nun ein eingeschränkter Sportbetrieb im Freien gestattet werden.

„Ich freue mich, dass wir hier eine Lösung gefunden haben“, erklärt Oberbürgermeister Thomas Deffner. Die Nutzung der Freisportanlagen, für die sich auch Stadtrat Martin Porzner eingesetzt hat, ist unter Berücksichtigung des § 9 der 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) und eines Hygienekonzeptes der Stadt Ansbach sowie der FAQ’s des Bay. Innenministeriums zu den Mannschaftssportarten ab dem 15. Mai 2020 möglich.

Es sieht unter anderem vor, dass die Priorität die Gesundheit aller Sportler/innen und der betreuenden Personen hat, die Verordnungen des Bundes und des Freistaates Bayern in ihren aktuellen Fassungen strikt umzusetzen sowie die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsgebote einzuhalten sind, ein Betreten der Anlage nur gesunden Personen ohne Symptome, die auf COVID-19 schließen lassen, gestattet ist. Bei zu starker Belegung kann durch das städtische Personal jederzeit eine Zugangsbeschränkung erlassen werden. Kinder und Jugendliche haben nur Zutritt in Begleitung einer autorisierten Betreuungsperson. Und der Aufenthalt ist nur zur Sportausübung zulässig.

„Wir bitten alle Sportlerinnen und Sportler sowie die Verantwortlichen in den Vereinen diese Vorgaben einzuhalten“, so Deffner. „Alle Verantwortlichen tragen dazu bei, das Virus einzudämmen um Stück für Stück zur Normalität zurück zu kehren“.