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Feuchtwangen: +++ Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz +++

Am Montagvormittag, 28.09.2020 wurde ermittelt, dass in einem Feuchtwanger Einzelhandelsgeschäft
gegen die im Rahmen der Covid19-Pandemie angeordnete Maskentragepflicht verstoßen wurde.
Beim Betreten des Ladengeschäftes durch die Beamten trug die anwesende Verkäuferin keine Alltagsmaske und hatte auch keine Maske griffbereit zur Verfügung.
So forderte sie die Beamten sogar noch auf, dass diese ihre Maske doch abnehmen sollten, da sie selbst dies alles als nicht so schlimm erachte.
Im weiteren Verfahrensgang wurde weiterhin festgestellt, dass die Ladeninhaberin für ihr Geschäft kein
Hygieneschutzkonzept erstellt hatte. Gegen beide, die Verkäuferin und die Ladeninhaberin, wurde eine
Ordnungswidrigkeitenanzeige erstattet.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen