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Erster bestätigter Fall der Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg – Veterinäramt im Landkreis Ansbach ist auf ein mögliches Ausbruchsgeschehen vorbereitet

Kreis Ansbach, 26.09.2020 – Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen und andere Tierarten ist das Virus ungefährlich.

Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse können weiterhin unbedenklich verzehrt werden.
Für Landwirte wäre ein Ausbruch bei Wildschweinen in räumlicher Nähe ruinös. Jeder Verbraucher
kann daher die Landwirte durch Verzehr von heimischen Fleisch- und Wurstwaren, wie z.B. durch
intensives Grillen von heimischen Schweinefleisch, aktiv unterstützen!
Am 10. September 2020 war in Brandenburg der deutschlandweit erste bestätigte Fall der
Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein aufgetreten. Mittlerweile wurden dort
weitere Wildschweinkadaver, in räumlicher Nähe zum Erstausbruchsort, gefunden (Stand vom 23.09.2020: 14 weitere infizierte Kadaver, Quelle: FLI).
Die zuständigen Veterinärbehörden in Brandenburg sehen für die Bereiche (ca. 15 km Umkreis)
um die Fundorte folgende Maßnahmen vor:

  • Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
  • Intensive Fallwildsuche unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern
  • Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen
  • Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
  • Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen
    (Ernteverbot für Maisfelder)
  • Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen, wie z.B. Zuchtschau, Märkte
  • Information und Schulung von Jägern
  • Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung (auch mit Duftoder
    festem Zaun)

Bayern ist nicht von den Restriktionsgebieten betroffen. Auch in Bayern sind nun aber alle
Veterinärämter und Schweinehalter in höhere Alarmbereitschaft versetzt. Die landwirtschaftlichen
Tierhalter, Viehvermarktungsunternehmen, Schlachtbetriebe, Jäger und zuständigen Behörden
setzen sich spätestens seit den ASP- Ausbrüchen in Tschechien, Belgien oder Polen, also seit
2016, intensiv mit Tierseuchenvorbereitung, wie z.B. Hygienemaßnahmen, auseinander. Die ASP
gefährdet jedoch auch Liebhaberhaltungen, Hobbyhalter usw.

Der Landkreis Ansbach hatte schon vor zwei Jahren eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch
solche reinen Hobbyhalter, Liebhaberhaltungen von Göttinger Miniaturschweinen usw. zur
Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen, wie z.B. entsprechende wildschweindichte
Umzäunung (Doppelter Zaun etc.), verpflichtet und so die Landwirte schützt.
Alle Schweinehalter sind aufgerufen, sich unbedingt an die allgemeinen Hygiene- und
Biosicherheitsmaßnahmen zu halten.

Ausnahmslos jede Schweinehaltung, also auch alle Hobbyhalter, haben ihre Schweinehaltung am
Veterinäramt (0981-468-8000) und am Amt für Landwirtschaft anzumelden.
Auch eine Freilandhaltung muss (durch das Veterinäramt) genehmigt werden. Diese Genehmigung
muss in Zeiten erhöhter Seuchengefahr jedoch restriktiv gehandhabt werden.
Alle anderen Bürger können einen Ausbruch von ASP oder anderen Tierseuchen vermeiden,
indem Lebensmittelabfälle, besonders von Fleisch- und Wurstwaren, nicht offen, sondern nur in
geschlossenen Behältern und korrekt in der Mülltonne entsorgt werden.
Für Fragen zum aktuellen Geschehen und dessen Auswirkungen wurde am Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine ASP-Hotline (Telefonnummer 09131 6808-5700)
eingerichtet. Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind abrufbar unter
www.stmuv.bayern.de/asp.htm und www.lgl.bayern.de/asp.htm .

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