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Erbrecht und Steuerrecht: Supervermächtnis

- so nutzen Sie im Erbfall optimal steuerliche Freibeträge ohne den überlebenden Ehegatten zu überfordern.

Sie wollen die steuerlichen Freibeträge im Erbfall optimal ausnutzen, wissen jedoch bei Abfassung des letzten Willens noch nicht um die eigene wirtschaftliche Lage oder die Ihres Ehegatten?

Das Problem: wenn Sie jetzt im Testament feste Beträge fixieren, müssen diese erfüllt werden und können den überlebenden Ehegatten schnell überfordern. Auf der anderen Seite sollten auch vom erstversterbenden Elternteil die Freibeträge genutzt werden.

Die Lösung könnte das Supervermächtnis sein.

Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Körber und Herr Steuerberater Stefan Grimm erläutern das Konzept.

Sie haben Fragen zum Erb- und Steuerrecht?

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www.d-c-p.de

 

Dr. Carl und Partner mbB Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Rechtsanwälte
Technologiepark 8 91522 Ansbach
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