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Dinkelsbühl: +++ Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz +++

Bei einer Streifenfahrt am Mittwochmorgen, 18.05.2022 fiel den Beamten der Polizei Dinkelsbühl ein Kleinkraftrad in der Straße „Am Brühl“ auf. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der 42-jährige Rollerfahrer mit einem ungültigen Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr unterwegs war. Der Fahrer gab an, dass er der Meinung war, dass das Kennzeichen bis Ende Mai noch gültig sei.

Die Polizei Dinkelsbühl weist nochmals darauf hin, dass der Stichtag für das neue Versicherungskennzeichen der 1. März jeden Jahres ist.

Den 42-jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetzes.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl