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Dinkelsbühl geht neuen Weg

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen vom Boom der Freiflächen-Photovoltaikanlagen profitieren

Ansbach, 18. Juni 2021 – Bis auf weiteres sollen auf Dinkelsbühler Kommunalgebiet Privatinvestoren keine Freiflächen-Photovoltaikanlagen mehr realisieren dürfen. In einem Grundsatzbeschluss legte der Stadtrat im Mai fest, dass für Privatpersonen hierfür kein Baurecht mehr eingeräumt wird. Damit vom Boom solcher Anlagen und der damit verbundenen EEG-Einspeisevergütung die gesamte Bürgerschaft profitiert, werden zunächst ausschließlich die Stadt, die Stadtwerke bzw. eine neu zu gründete Rechtspersönlichkeit Anlagen realisieren.

„Wenn man in die Landschaft eingreift und wenn man die Energiewende vorwärts bringt, dann sollen die Projekte und die Rendite der Stadt zu Gute kommen, womit dann alle Bürger durch die Einnahmen im Haushalt profitieren“, erläutert Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer.

Konzept erarbeitet
Stadtrat, Stadtwerke und Stadtverwaltung haben die letzten Monate in mehreren Gesprächen, Sitzungen und Konzeptausarbeitungen das Thema „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ behandelt und sich auf diese Vorgehensweise verständigt. Für die Realisierung möglicher Anlagen auf kommunalen eigenen Flächen hat ein umfangreich angelegtes Monitoring stattgefunden. Einige Flächen konnten somit ausgeschlossen werden, da sie etwa im Überschwemmungsgebiet liegen, da sie zu einsichtig sind oder da sie wirtschaftlich betrachtet nicht erfolgsversprechend sind.

Vier Flächen
Vier Flächen sind das Ergebnis des Monitorings: 10 Hektar nordwestlich des Kesselwaldes, 2,1 Hektar südöstlich von Radwang, 2,7 Hektar südlich von Bernhardswend und 1 Hektar im Bereich Campingplatz/Lohe. Die weitere Vorgehensweise sieht vor, dass nach Gesprächen mit den Nachbareigentümern ein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird. „Es ist durchaus realistisch, dass 2022 das Baurecht erfolgt“, so Dr. Hammer.

Quelle: Stadt Dinkelsbühl