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Dinkelsbühl: +++ Falsche Polizeibeamte ergaunerten hohen Geldbetrag – Verhaltenshinweise +++

(222)

Am Mittwochnachmittag (15.02.2023) wurde eine 50-Jährige aus dem Raum Dinkelsbühl Opfer einer Betrugsmasche von Schockanrufern. Das Polizeipräsidium Mittelfranken warnt und gibt Verhaltenshinweise.

Eine im Raum Dinkelsbühl lebende 50-Jährige übergab gegen 13:30 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarkts einen Betrag von über 35.000 Euro an einen angeblichen Polizeibeamten.

Zuvor wurde das spätere Opfer mit einem Schockanruf konfrontiert. Im Verlauf des Telefonats täuschte der Gesprächsteilnehmer die Notlage eines Familienmitglieds vor und forderte die Herausgabe von Geld für eine angebliche Kautionsleistung. Andernfalls sollte das Familienmitglied ins Gefängnis kommen.

Als die 50-Jährige den Betrug bemerkte, erstatte sie umgehend bei der Polizei Anzeige. Der angebliche Polizeibeamte verschwand mit dem Geld und blieb bislang unerkannt.

Das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in dem Fall übernommen.

Mit dieser oder ähnlichen Betrugsmaschen gelingt es Tätern immer wieder, ihre Opfer um hohe Geldbeträge zu bringen.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken gibt daher folgende Verhaltenstipps:

  • Sprechen Sie mit Angehörigen über Gefahren durch betrügerische Telefonanrufe.
  • Wenn Ihre Telefonnummer nicht in öffentlichen Verzeichnissen stehen soll (z.B. dem Telefonbuch), dann lassen Sie die Nummer dort löschen.
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie einfach auf.
  • Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder nach Ihren Vermögensverhältnissen ausfragen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Schmuck an unbekannte Personen. Die Polizei wird niemals telefonisch die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen fordern
  • Melden Sie verdächtige Anrufe umgehend der Polizei. Scheuen Sie sich nicht davor, den Polizeinotruf unter der 110 zu wählen, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt.
  • Wenn Sie der Anrufer auffordert, die 110 zu wählen, um die Richtigkeit des Anrufers zu verifizieren, dann beenden Sie das Gespräch, legen den Hörer auf und rufen dann eigenständig bei der Polizei an.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken