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Dinkelsbühl: +++ Fahrradunfall +++

Am Dienstagnachmittag, 1. September 2026 kam es gegen 15:25 Uhr in der Luitpoldstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Pkw-Fahrerin und einem Radfahrer.

Eine 76-jährige Autofahrerin befuhr die Luitpoldstraße in südlicher Richtung und beabsichtigte nach rechts auf einen Parkplatz einzubiegen. Beim Überqueren des kombinierten Fuß- und Radwegs übersah sie einen 34-jährigen Radfahrer. Dieser befuhr den dortigen Radweg in entgegengesetzter, nicht freigegebener Fahrtrichtung. Es kam zur Kollision, bei der sich der 34-Jährige Radfahrer leichte Verletzungen zuzog. Die Autofahrerin sowie ihr Beifahrer blieben unverletzt.

Am Pkw entstand im vorderen linken Bereich der Motorhaube ein Sachschaden von rund 2.000 Euro. Das Fahrrad war nach dem Unfall aufgrund einer verbogenen Hinterachse nicht mehr fahrbereit. Gegen die 76-Jährige wird nun wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Der Radfahrer wurde wegen der Nutzung des Radwegs in falscher Fahrtrichtung verwarnt.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin: Auch für den Radverkehr gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Kombinierte Fuß- und Radwege dürfen von Radfahrern grundsätzlich nur in der freigegebenen Fahrtrichtung befahren werden. Das Befahren in gegensätzlicher Richtung stellt eine erhebliche Gefahrenquelle dar und führt immer wieder zu schweren Unfällen.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl