Dinkelsbühl: +++ Fahrrad/E-Bike-Training für Senioren +++
Am 27. Mai 2025 fand ein Fahrrad/E-Bike-Training für Senioren in Dinkelsbühl statt. Die erste Vorsitzende des Seniorenbeirats Rosemarie Sindel begrüßte die 22 Teilnehmer, Polizeioberkommissar Kai Pause aus Dinkelsbühl, seinen Kollegen Förster aus Feuchtwangen und die Zuständige für Straßenverkehr von der Stadt Dinkelsbühl Stefanie Panzino. Außerdem waren Herr Hahn und Herr Rosenbauer vom staatlichen Bauamt anwesend. Frau Sindel stellte fest, dass das E-Bike eine Erleichterung für die Senioren ist und diese sich so mehr in der Natur bewegen, aber die Umstellung von einen normalen Fahrrad auf ein E-Bike nicht immer ganz so einfach ist.
Polizeioberkommissar Kai Pause erklärte im theoretischen Teil, den korrekten Sitz des Fahrradhelms. Der Helm sollte gut sitzen und wenn man sich nach vorne beugt, darf er nicht verrutschen. Zwischen den Bändern des Helmes und dem Kinn sollten immer zwei Finger hineinpassen (Bild 2). Bei dem Bild 3 sitzt der Helm falsch d.h. er ist zu weit nach hinten so dass die Stirn frei ist und verletzt werden könnte, bei dem Bild 4 ist der Helm zu weit in der Stirn und der Hinterkopf frei.
Ein Fahrradhelm kann das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei Unfällen und Stürzen erheblich mindern. Studien zeigen, dass Fahrradhelme zwischen 20 % der Kopfverletzungen bei Leichtverletzten und über 80 % bei Schwerverletzten verhindern können.
Die Radwege sind beschildert und kombinierte Geh- und Radwege (6 und 7) sind meist baulich getrennt oder deutlich durch eine Markierung gekennzeichnet. Auf den Geh- und Radwegen gilt eine Benutzungspflicht d.h. der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Bei dem Schild „Fußgänger“ (9) dürfen Radfahrer den Fußgängerweg nicht benutzen! In einer verkehrsberuhigten Zone (10) dürfen auch Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren d.h. 5-7 km/h. Das Schild „Radverkehr frei“ (11) erlaubt den Radlern auch die Straße zu benutzen. Überquert ein Radfahrer einem Fußgängerüberweg gilt für ihn immer Schrittgeschwindigkeit. Besser wäre es aber, abzusteigen und zu Fuß die Straße überqueren.
Ein Fahrradschutzstreifen ist ein Teil der Fahrbahn, der speziell für Radfahrer markiert ist, um diese vor dem Autoverkehr zu schützen. Er wird durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. An einem Fahrradschutzstreifen dürfen nur Radfahrer fahren, für andere Verkehrsteilnehmer ist die Benutzung verboten.
Besonders beeindruckt waren die Teilnehmer als mit einem Lkw und einer Plane der „tote Winkel“ dargestellt wurde. Der Lkw-Fahrer hat keine Chance in diesen Bereich andere Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Radfahrer oder Fußgänger zu erkennen. Deshalb im Zweifel lieber stehen bleiben.
Anschließend fuhr man gemeinsam zum Kreisverkehr an der Sparkasse. Dort wurde erklärt, dass Radfahrer hier nicht die Fahrbahn des Kreisels nutzen dürfen, sondern man hier den Radweg benutzen muss, da hier das Schild mit dem Radverkehrszeichen ist.
Dagegen hat ein Radfahrer am Kreisverkehr Am Brühl zwei Möglichkeiten: Man kann auf den Radwegen bleiben oder kann den Kreisel an den Abfahrtsrampen nutzen (hier hat der Radfahrer Vorfahrt), muss aber anschließend bei dem Zeichen mit dem Pfeil wieder auf den Radweg auffahren. Dabei sollte man Handzeichen verwenden und immer Blickkontakt zu den anderen Verkehrsteilnehmern aufnehmen.
Am Schluss konnte man noch sein Fahrrad polizeilich registrieren lassen. Die Registrierung hilft bei der Identifizierung und Fahndung im Falle eines Diebstahls.
Dies ist aber auch zu anderen Zeiten bei der Polizei Dinkelsbühl oder anderen Polizeidienststellen möglich. Dazu braucht man nur telefonisch einen Termin ausmachen, eine Eigentumsbestätigung und ein amtliches Ausweisdokument mitbringen.
Wichtig ist immer eine gegenseitige Rücksichtnahme, damit Alle sicher und unfallfrei an ihr Ziel kommen. Wir wünschen allen Verkehrsteilnehmern eine gute und unfallfreie Fahrt.