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Dinkelsbühl: +++ Fahren trotz Fahrverbot +++

Am 22. Januar 2025, stellten Beamte der Polizeiinspektion Dinkelsbühl fest, dass eine 22-jährige Frau, die vor vier Wochen aufgrund eines rechtskräftigen Fahrverbotes ihren Führerschein abgegeben hatte, mit ihrem eigenen Pkw an der Dienststelle vorfuhr, um ihren Führerschein abzuholen. Dies geschah trotz der Tatsache, dass das Fahrverbot bis zum Feststellungstagtag, 23:59 Uhr, gültig war.

Das Merkblatt zur Sicherstellung im Rahmen eines Fahrverbotes weist ausdrücklich darauf hin, dass der Führerschein am letzten Tag des Fahrverbotes abgeholt werden kann, jedoch das Verbot bis zum Ende des
Tages gilt. Gegen die Fahrerin muss nun Anzeige erstattet werden wegen Fahrens ohne Führerschein.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl