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Dinkelsbühl: +++ Einweihung des Eltern-Kind-Büros bei der Dinkelsbühler Polizei +++

Dinkelsbühl, 21. September 2021 – Anlässlich des Weltkindertages am 20. September wurde gestern das Eltern-Kind-Büro in der Polizeiinspektion Dinkelsbühl eingeweiht. In dem kindgerecht eingerichteten Büro können die Kolleginnen und Kollegen bei Betreuungsnotstand, z. B. wenn die Tagesmutter krank ist oder der Kindergarten geschlossen hat, ihre Kinder in der Dienststelle beaufsichtigen. Bei der Ansbacher Polizei wurde so ein Büro schon im Jahr 2014 eingerichtet und wird sehr gut angenommen.

Erster Polizeihauptkommissar und Leiter der Polizeidienststelle Peter Wack betonte die Wichtigkeit dieser Neuerung, mit der man einen Beitrag zur verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten könne. Die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie notwendig eine solche Lösung ist. Elf der derzeit 40 Beschäftigten der PI Dinkelsbühl haben Kinder im Grundschulalter.

PHK Peter Wack bedankte sich bei allen Beteiligten, dass sein Anliegen auf offene Ohren gestoßen sei. Sein Dank gelte insbesondere der Gleichstellungsbeauftragten des Polizeipräsidiums Mittelfranken Kerstin Kaul für ihre tatkräftige Unterstützung und PHK Daniel Rotter für dessen Beantragung der Fördergelder und die Koordination. „Das Zimmer ist eine absolute Bereicherung für unsere Dienststelle und ich freue mich, es nun seiner Bestimmung übergeben zu können.“

Auch Kerstin Kaul betonte die Wichtigkeit Familie und Beruf flexibel vereinbaren zu können. Bei der Einrichtung der Eltern-Kind-Büros achtet man darauf, für welche Altersgruppe das Büro benötigt wird und dass auch Ruhemöglichkeiten für die Kinder gibt.

PHK Daniel Rotter zeigte sich erfreut, dass man Fördergelder für den Einkauf qualitativ hochwertiger und dennoch preisgünstiger Spielsachen und Möbel bekommen habe. Die handgefertigten Schreinerarbeiten haben Peter Wack und Daniel Rotter persönlich in den Behindertenwerkstätten in Ellwangen bzw. Landsberg am Lech abgeholt.

Der kleine Paul freut sich, dass er mit seiner Mama gemeinsam zur Arbeit gehen kann und das neue Eltern-Kind-Zimmer nutzen darf:

 

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