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Der Winter ist da!

- was hat der Autofahrer zu beachten?

Der Winter hat nun auch Ansbach und Umgebung im Griff – was hat man als Autofahrer im Winter zu beachten, vor allem unter Berücksichtigung des Bußgeldkataloges? Wir klären auf!

Dr. Florian Körber
  • Es ist zapfig kalt und Sie lassen das Auto warmlaufen -> € 10,00 Bußgeld!
  • Ihnen ist es zu mühevoll, die Frontscheibe ordentlich freizukratzen; stattdessen kratzen Sie nur ein „Guckloch“ in die Scheibe -> € 10,00 Bußgeld!
  • Sofern Sie nicht den Schnee vom Autodach kehren, sind Sie auch dabei, und zwar mit -> € 25,00 Bußgeld!
  • „Günstig“ ist fast dagegen das Fahren mit zugeschneitem Kennzeichen, denn dies kostet „lediglich“ -> € 5,00 Bußgeld! Aber Vorsicht: sind die Scheinwerfer ebenfalls noch zugeschneit, sind wir bei € 20,00 Bußgeld (sofern schlechte Lichtverhältnisse); im Falle der Gefährdung sind wir bei €25,00 Bußgeld, im Falle eines Sachschadens aufgrund der unzureichenden Sicht erhöht sich das Bußgeld auf € 35,00;
  • Sie fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die richtige Winterbereifung -> € 60,00 Bußgeld, bei Behinderung anderer: € 80,00!
  • Auch sollte bei der Witterung mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden: denn nicht angepasste Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen kann ein bereits ein Bußgeld von € 100,00 nach sich ziehen.

Allgemein ist aber stets Vorsicht angeraten, denn sofern es zu Personenschäden kommt, kann derlei Fahrlässigkeit unter anderem eine strafbare fahrlässige Körperverletzung nach sich ziehen. Die Verkehrsvorschriften sollten daher nicht nur wegen der zu erwartenden Bußgelder befolgt werden, sondern sie haben auch für die Straßenverkehrssicherheit einen Sinn.

Zudem riskiert derjenige, der beispielsweise seine Scheibe nicht ordnungsgemäß freikratzt seinen Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung!

Zu Guter letzt:

Die Skimaske sollte ebenfalls abgenommen werden, sofern das Fahrzeug bestiegen wird. Denn das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken, ist verboten. Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird stets vorsätzlich begangen und mit € 60,00 Bußgeld bestraft.

Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftsprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte 

www.d-c-p.de

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ViSdP:

Dr. Florian Körber

c/o Dr. Carl & Partner mbB Wirtschaftprüfer I Steuerberater I Rechtsanwälte, Technologiepark 8, 91522 Ansbach