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Der Arbeitslosigkeit Paroli bieten – mit einem Job im Netz

8.806 Menschen waren laut der Agentur für Arbeit in Ansbach-Weißenburg im August 2020 arbeitslos gemeldet. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 3,4. Für den September meldete die Agentur für Arbeit in dieser Region 8.105 Arbeitslose und eine Arbeitslosenquote von 3,1. Im Vergleich zu den Zahlen für die gesamte Bundesrepublik, in der im August 2020 eine Arbeitslosenquote von 6,4 und im September 2020 eine Arbeitslosenquote von 6,2 verkündet wurde, kommt die Region Franken (noch) besser weg – zumindest statistisch betrachtet.

Inhaltlich bedeutet das jedoch, dass Arbeitslose sowie Menschen in Kurzarbeit häufig in einem Boot sitzen – und händeringend nach einem Nebenjob suchen. Welche Möglichkeiten es gibt, in einer Zeit „nebenher“ Geld zu verdienen, in der die höchste Prämisse lautet Abstand zu halten und kontaktlos zu agieren, verrät dieser Ratgeber.

Den finanziellen Einschränkungen durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit online Paroli bieten? Das geht auf ganz unterschiedliche Art und Weise – und darüber hinaus auch noch kontaktlos. | pixabay.com © 8212733 (CC0 Public Domain)

Die Heimarbeit von anno dazumal heißt heute: Online Geld verdienen

Die klassische Heimarbeit, bei der Kugelschreiber vor dem Fernseher zusammengedreht wurden, ist längst passé. Geringer sind die Möglichkeiten dadurch jedoch nicht geworden, schließlich bietet das Internet nicht nur die Option, Geld auszugeben, sondern auch dort Geld zu verdienen. Den Vorteil, den das in Zeiten der Corona-Pandemie vor allem mit sich bringt, ist die Möglichkeit, kontaktlos online Geld zu verdienen. Diese Möglichkeiten sind besonders beliebt:

  • Seine Meinung äußern. Geld verdienen im Internet, kann also so einfach sein, denn jeder Mensch ist Kunde oder Verbraucher eines Produkts – und gerade wegen dieser Eigenschaft bei Herstellern besonders beliebt. Wer bei einer Umfrage mitmacht, kann nicht nur mitbestimmen bei der Produkt-Weiterentwicklung, sondern auch Geld verdienen. Ähnlich funktioniert die Option, Dienstleistungen und Produkte zu testen und diese dann zu bewerten. Wer überzeugt von einem Produkt oder einer Dienstleistung ist, könnte auch mit aktiver Kundenwerbung ein paar Euros verdienen oder eine Gutschrift für selbstgenutzte Produkte erhalten.
  • Entrümpeln und Geld verdienen. Wer die Zeit der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit zum Ausmisten genutzt hat, hat bereits den Grundstein gelegt, um Aussortiertes weiterzuverkaufen – und damit Geld zu verdienen. Je nach Produkt sollte entschieden werden, ob ein regionales Verkaufsportal gut geeignet ist (vor allem bei Produkten, die nicht zum Versand geeignet sind) oder ein Nischenportal, das Käufer und Verkäufer mit Interesse an speziellen Produkten zusammenbringt (wie beispielsweise auf Portalen für Eltern).
  • Die eigene Geschäftsidee umsetzen. Wer kreativ und innovativ ist, kann die arbeitsfreie Zeit auch dazu nutzen, eine Geschäftsidee in die Praxis umzusetzen und so Geld verdienen. Ein Programmierer könnte beispielsweise eine App programmieren, die per Download oder durch In-App-Verkäufe Geld einbringt. Auch lässt sich aus der Nähleidenschaft in den eigenen vier Wänden auch ein eigener Online-Shop machen, der dann die Möglichkeit bietet, einzelne Bestandteile für andere Nähwütige zu verkaufen (wie zum Beispiel Stoffe, Knöpfe und anderes Nähequipment) oder fertige Werke.
  • Aus dem Hobby Geld machen. Eine weitere, denkbare Option ist es durchaus, aus einem Hobby Geld zu machen. Wer beispielsweise gut und gerne fotografiert, könnte die Aufnahmen online verkaufen. Die Couch-Potato könnte hingegen sogar ein paar Cent damit machen, in dem sie Serien, die bei Streaming-Anbietern laufen, tagt und damit dem Streaming-Anbieter hilft, auch unbekanntere Serien zumindest mit einer Genre-Angabe zu versehen. Zudem zeigen zahlreiche Influencer, die mit Produktwerbung und Co., unzählige Menschen erreichen, wie sich online Geld verdienen lässt.
  • Auftragsarbeiten für Könner. Es gibt Profis für alles, aber nicht jeder kann ein Profi für alles sein. Deswegen und weil Fachfirmen häufig sehr lange Wartezeiten haben, sind Profis gefragt – und zwar in vielen Branchen. Wer einen Schrank zusammenbauen kann, ein Logo designen kann oder über eine andere Profession verfügt, kann sich via Online-Portal die passende Aufgabe herauspicken und den Preis in der Regel selbst verhandeln.
Wer seine Meinung äußern möchte, Produkte testet, entrümpelt und online verkauft oder über eine spezielle Fähigkeit verfügt, die sich als Dienstleistung oder fertiges Produkt verkaufen lässt, hat online zahlreiche Möglichkeiten, das zu tun. | pixabay.com © 27707 (CC0 Public Domain)

Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Nebenjob – das ist rechtlich zu beachten

Was in puncto Nebenerwerb erlaubt ist, ist gesetzlich genau geregelt. Für Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, heißt das: Die Anmeldung des Nebenjobs bei der Agentur für Arbeit ist Pflicht und der Job darf nicht mehr Zeit einnehmen als 15 Stunden pro Woche. Der Freibetrag, den Arbeitslose mit einem Nebenjob erwirtschaften dürfen, liegt bei 165 Euro monatlich. Durch Fahrtkosten und Werbungskosten lässt sich dieser Freibetrag erhöhen.

Durch die Corona-Pandemie gelten aktuell Sonderregelungen mit Blick auf Kurzarbeiterregelungen. Bis Ende des Jahres gilt, dass Geld aus einem Nebenjob on top kommen darf, wenn die Summe nicht das ursprüngliche Gehalt übersteigt. Grundsätzlich ist vorgeschrieben, dass die Einkünfte aus einer regelmäßigen Nebentätigkeit beim Finanzamt angezeigt werden müssen. Das heißt nicht, dass der private Online-Flohmarkt meldepflichtig ist, wohl aber, dass zumindest ein Kleingewerbe angemeldet werden muss, wenn die eigene Geschäftsidee erfolgreich umgesetzt wird und Einnahmen fließen.


Autor: Selina Brand