Stadtführungen: Größere Gruppen dank neuer Rechtsgrundlage möglich
Ansbach, 6. September Dank der neuen Regelungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kann die Stadt Ansbach wieder Stadtführungen in der ursprünglichen Gruppengröße von bis zu 30 Personen anbieten. Bei öffentlichen Führungen werden die Innenräume ausgespart, daher gilt die sogenannte 3G-Regel bei diesen Führungen nicht. Bei vorher gebuchten Gruppenführungen könnten die Innenräume wie die Synagoge, die Fürstengruft oder auch die Bratwurstführungen mit der 3G-Regel besucht werden. Weiterhin müssen die…