Informationsveranstaltung zu den gesetzlichen Bestimmungen beim Umgang mit Lebensmitteln nun auch online
Ansbach, 27. Februar 2024 - Für alle, die Speisen im gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 42 und 43 IfSG) zu beachten. Danach müssen sich Neubeschäftigte einer sogenannten Hygienebelehrung unterziehen. Diese Schulungen für das Lebensmittelgewerbe und die Gastronomie wurden vom Gesundheitsamt am Landratsamt Ansbach bisher nur als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Ab sofort werden diese Veranstaltungen auch als Onlinebelehrung angeboten. Die Anmeldung…