Keine weiteren verkaufsoffenen Sonntage
Mit seiner Entscheidung vom 10.8.2018 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung der Stadt Ansbach über die zusätzliche Öffnung der Verkaufsstellen an Sonntagen in den Jahren 2018 und 2019 für unwirksam erklärt. Dies hat zur Folge, dass vorerst keine weiteren verkaufsoffenen Sonntage auf dem Gebiet der Stadt Ansbach stattfinden können. Aus Sicht der Stadtverwaltung bedeutet das Urteil der Verwaltungsrichter einen gravierenden Einschnitt in die Handlungsfreiheit der Kommune und einen erheblichen…