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Bundestagswahl: Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen

Ansbach, 17. September 2021 – Zur Bundestagswahl gilt in den Ansbacher Wahllokalen eine Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske; wenn aus gesundheitlichen Gründen kein Maske getragen werden kann, ist dies mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen). Außerdem werden alle Wählerinnen und Wähler gebeten, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Darüber hinaus werden die Wahllokale mit Desinfektionsmittel und Plexiglasscheiben an den Tischen für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ausgestattet.

Nach dem Wahltag bleibt das sog. Bürgeramt am Karlsplatz am Montag, 27. September 2021 bis 12 Uhr geschlossen. Ab 12 Uhr bis 16 Uhr stehen die Mitarbeitenden wieder mit dem gewohnten Service zur Verfügung.

Quelle: Stadt Ansbach