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Besuchsverbot zum Schutz der Patientinnen und Patienten

Bezirkskliniken Mittelfranken schränken Besuchsregelung ab dem 29. November 2021 ein

Ansbach, 26.11.2021 – Als eines der größten Klinikunternehmen der Region reagieren die Bezirkskliniken Mittelfranken auf die sich erneut ausbreitende Corona-Pandemie. Der Schutz der Patientinnen und Patienten sowie aller Mitarbeitenden steht dabei an oberster Stelle. Ziel ist es, die Versorgung der besonders behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten auch in einer noch weiter eskalierenden Situation aufrecht zu erhalten.

Aus diesem Grund schränken die Bezirkskliniken Mittelfranken ab dem 29. November 2021 die Besucherregelungen an allen Standorten ein. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden sind bis auf weiteres keine Besuche mehr zugelassen. Ausgenommen hiervon ist die Begleitung von Sterbenden.

Für die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirksklinikum Ansbach sowie die forensischen Kliniken gelten in Teilen andere Regelungen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich vor Ort zu erkundigen.

Quelle: Bezirkskliniken Mittelfranken

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