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Besuchsverbot in den Kliniken

Ansbach, 17. März 2022 – Zunehmende Infektionszahlen bei den Beschäftigten – Geplante Behandlungen auf dringend notwendige Eingriffe begrenzt

In den Kliniken des ANregiomed-Verbunds sind ab Freitag, den 18. März 2022, bis auf weiteres keine Patientenbesuche möglich, geplante Behandlungen müssen auf dringend notwendige Eingriffe begrenzt werden. „Aufgrund von Personalausfällen durch eine in den vergangenen Tagen rapide angestiegene Zahl von Corona-Infektionen bei unseren Beschäftigten sind wir zum momentanen Zeitpunkt gezwungen, uns auf die wesentlichen Leistungen der Patientenversorgung zu konzentrieren“, erklärt ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer.

Bereits geplante Eingriffe mit hoher Dringlichkeit werden durchgeführt. Dies gilt zum Beispiel für Patienten mit anstehenden Tumoroperationen oder Erkrankungen, bei denen ohne sofortige Behandlung eine deutliche Verschlechterung zu erwarten wäre. Entscheidungen, ob Eingriffe durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden, werden im Einzelfall getroffen, betroffene Patienten werden informiert.

Auch die Zahl der Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind, ist in den vergangenen Tagen und Wochen wieder deutlich angestiegen. Allerdings handle es sich dabei häufig um Zufallsbefunde, die im Rahmen von Routinetestungen aufgetreten sind. Unabhängig davon müssten aber auch völlig symptomfreie Patienten mit dem gleichen Aufwand isoliert werden wie tatsächlich an Corona Erkrankte.

Ähnlich sei die Situation bei den infizierten Beschäftigten. „Die meisten Kolleginnen und Kollegen klagen nur über leichte Erkältungssymptome und sind nicht ernsthaft erkrankt“, so Dr. Sontheimer. „Solange aber kein negatives Testergebnis vorliegt, gilt die Pflicht zur häuslichen Isolation für mindestens sieben Tage.“

Die sehr angespannte Situation erfordere deshalb Maßnahmen wie das sofort umgesetzte Besuchsverbot. „Als eine der wenigen Einrichtungen der Region haben wir Patientenbesuche in den vergangenen Monaten bei strengen Auflagen grundsätzlich immer ermöglicht“, betont Dr. Sontheimer. „Jetzt müssen wir alle Register ziehen, um die akute Überlastungssituation, die unseren Mitarbeitenden in allen Bereichen das Äußerste abverlangt, bestmöglich abzuschwächen.“ Ausnahmen könnten deshalb nur für die Besuche von Kindern und schwerstkranken Patienten in der letzten Lebensphase eingeräumt werden.

Quelle: Medieninformation, ANregiomed